Kontrollbericht zu Mensa Gymnasium Oberursel, Oberursel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mensa Gymnasium Oberursel (betrieben durch den Taunus Menü Service)
Berliner Straße 11
<< Adresse entfernt >> (Taunus)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2019
  • Frist
    10. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa Gymnasium Oberursel, Oberursel [#56465]
Datum
8. Februar 2019 20:13
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mensa Gymnasium Oberursel (betrieben durch den Taunus Menü Service) Berliner Straße 11 << Adresse entfernt >> (Taunus) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht/en haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. …
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mensa Gymnasium Oberursel, Oberursel [#56465]
Datum
11. Februar 2019 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht/en haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage vom 8. Februar 2019 zu folgendem Betrieb: Mensa Gymnasium Oberursel Berl…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage vom 8. Februar 2019 zu folgendem Betrieb: Mensa Gymnasium Oberursel Berliner Straße 11 61 440 Oberursel (Taunus) ist hier eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, wodurch die Einhaltung der von Ihnen genannten Frist nicht einzuhalten ist. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Durch eine Beantwortung Ihrer Anfrage werden Belange des betroffenen Betriebes berührt. Daher wird diesem Gelegenheit gegeben, zur vorgesehenen Informationsweitergabe Stellung zu nehmen (§5 Absatz 1 VlG). Nach Verbraucherinformationsgesetz (§ 5 Abs. 2 Satz 4) ist die Behörde verpflichtet, dem Betrieb auf dessen Nachfrage hin, Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Es besteht dann keine Möglichkeit, die Mitteilung Ihrer persönlichen Daten (Name und Adresse) an den Lebensmittelunternehmer zu verweigern. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um Rückmeldung bis zum 28.02.2019, ob Sie auch in diesem Fall an Ihrem Antrag festhalten wollen. Liegt mir bis zu diesem Termin keine postalische Rückmeldung vor, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S.…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa Gymnasium Oberursel, Oberursel [#56465]
Datum
18. Februar 2019
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Ich weise Sie darauf hin, dass ich den Informationszugang in elektronischer Form (per E-Mail) beantrage. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG darf nur aus wichtigem Grund davon abgewichen werden. Ein wichtiger Grund ist hier nicht anzunehmen, daher bitte ich um weitere Beantwortung meines Antrags in elektronischer Form (per E-Mail). Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 13.02.2019 [#56465] -vorab per E-Mail- Ihr Zeichen: 60.50 - 20a 06/03 - Antragsteller/in Ihr Sch…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.02.2019 [#56465]
Datum
19. Februar 2019 07:35
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-vorab per E-Mail- Ihr Zeichen: 60.50 - 20a 06/03 - Antragsteller/in Ihr Schreiben vom: 13.02.2019 Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Ich weise Sie darauf hin, dass ich den Informationszugang in elektronischer Form (per E-Mail) beantrage. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG darf nur aus wichtigem Grund davon abgewichen werden. Ein wichtiger Grund ist hier nicht anzunehmen, daher bitte ich um weitere Beantwortung meines Antrags in elektronischer Form (per E-Mail). Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
lnformationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VtG) Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund meiner Zu…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
lnformationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VtG)
Datum
22. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVBI I S.229 f.) in der derzeit geltenden Fassung ergeht gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG folgender Bescheid: Ihrem Antrag auf Informationszugang zu ,,Mensa Gymnasium in 61440 Oberursel" wird stattgegeben. Diese Entscheidung wird mit gleicher Post dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Wenn nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kein Widerspruch des Lebensmittelunternehmens gegen diese Entscheidung vorliegt oder es vorher auf Rechtsmittel verzichtet, werde ich Ihnen die gewünschten Informationen auf dem Postweg zukommen lassen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Hochtaunuskreis, Der Landrat, Fachbereich 60.50 - Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 01352 Bad Homburg, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund meiner Zu…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG)
Datum
13. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVBl. I S.229 f.) in der derzeit geltenden Fassung wurde gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG Ihrem Antrag auf Informationszugang zu dem Lebensmittelunternehmen ,,Mensa Gymnasium Oberursel, Berliner Straße 11 in 61440 Oberursel (Taunus)" mit Bescheid vom 22.02.2019 stattgegeben. Da das von Ihnen angefragte Lebensmittelunternehmen keinen Widerspruch eingelegt hat und auf jegliche Rechtsmittel verzichtet, ergeht folgende Information: Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen fanden am 25.04.2018 und am 13.07.2018 statt und hatten keine Beanstandungen zum Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#56465] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#56465]
Datum
14. März 2019 14:37
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung des Antrags und die schnelle Zugänglichmachung der von mir angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in