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Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Merzenich-Bäckereien GmbH
Bremerhavener Straße 27
50735 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
4. Dezember 2019 15:01
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Merzenich-Bäckereien GmbH Bremerhavener Straße 27 50735 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171486 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 04.12.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin,…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
4. Juni 2020 07:02
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 04.12.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtergesetz (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> warum geben Sie mir (und anderen Antragstellern) nachweislich falsche Auskün…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
8. Juni 2020 15:21
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> warum geben Sie mir (und anderen Antragstellern) nachweislich falsche Auskünfte zur Rechtslage, die Sie offenkundig von Lobbyverbänden der Hotel- und Gastro-Branche abgeschrieben haben? Sie referieren unkritisch die vom DEHOGA-Lobbyverband vertretene Position, laut der eine "Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt" sei und wonach das LFGB "spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten" vorsehe, die "ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen". Warum ignorieren Sie die Rechtsprechung (u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2020 - 15 B 814/19 sowie BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17)? Demnach ist es dem Antragsteller überlassen, was er mit den über das VIG erlangten Informationen anfängt. Außerdem bestünden zwischen der antragsgebundenen und der aktiven Publikumsinformation "große Unterschiede, die es ausschließen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB, (...) ohne Weiteres auf die antragsgebundene Informationsgewährung zu übertragen". Warum suggerieren Sie Antragstellern wie mir, es sei verboten, die Informationen weiter zu verwenden, und dass nur Ihre Behörde die Informationen veröffentlichen dürfe? Was wollen Sie mit dieser Desinformation der Bürgerinnen und Bürger bezwecken? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171486 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz Sehr <Information-entfernt> ich bit…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
8. Juni 2020 15:21
Status
image001.png
5,2 KB


Sehr <Information-entfernt> ich bitte um Verständnis, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr <Information-entfernt> leider kann ich den von Ihnen angefragten Betrieb nicht zuordnen. Unter der Ans…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
17. Juni 2020 11:11
Status
Sehr <Information-entfernt> leider kann ich den von Ihnen angefragten Betrieb nicht zuordnen. Unter der Anschrift Bremerhavener Str. 27 befinden sich zwei Betriebe der Merzenich-Bäckereien GmbH Können Sie mir weitere Angaben machen? Sollte ich von Ihnen bis zum 30.06.2020 keine Antwort erhalten werde ich den Vorgang als erledigt betrachten und entsprechend abschließen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Vorstellung, Sie könnten den Vorgang für "erledigt" erklären,…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
20. Juli 2020 17:11
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Vorstellung, Sie könnten den Vorgang für "erledigt" erklären, wenn ich nicht innerhalb eines von Ihnen gesetzten Zeitfensters antworte, ist einigermaßen abenteuerlich. Ich halte an meinem Antrag fest. Wenn es unter der von mir genannten Adresse zwei Betriebe der Merzenich-Bäckereien GmbH gibt, betrifft meine Anfrage beide Betriebe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171486/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr <Information-entfernt> bei Aufrechterhaltung Ihres Antrages vom 04.12.2019 bitte ich um Mitteilung der…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
22. Juli 2020 11:46
Status
Sehr <Information-entfernt> bei Aufrechterhaltung Ihres Antrages vom 04.12.2019 bitte ich um Mitteilung der genauen Betriebsbezeichnung des angefragten Betriebes. Für eine Anfrage zu einem weiteren Betrieb müsste hier ein neuer gesonderter Antrag gestellt werden. Ersatzweise können sie zwei neue Einzelanträge stellen. Hierdurch würden natürlich auch aktualisierte Daten der Kontrollberichte entstehen, da diese abhängig vom Tag der Anfrage sind. Bei Neuanträgen würden diese umgehend von mir bearbeitet. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> mein Antrag bezieht sich auf die Merzenich Bäckereien GmbH in der Bremerhave…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Merzenich-Bäckereien GmbH, Köln [#171486]
Datum
11. August 2020 16:42
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mein Antrag bezieht sich auf die Merzenich Bäckereien GmbH in der Bremerhavener Str. 27-29, 50735 Köln. Eine genauere Betriebsbezeichnung gibt es nicht. Bezüglich der Backstube Merzenich, ebenfalls in der Bremerhavener Str. 27-29, 50735 Köln, werde ich einen gesonderten Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171486/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.