Kontrollbericht zu Mesogios, Brandenburg an der Havel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mesogios
An der Regattastrecke 6
14772 Brandenburg an der Havel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dennis Dreihardt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Dennis Dreihardt
Betreff
Kontrollbericht zu Mesogios, Brandenburg an der Havel [#135545]
Datum
1. Mai 2019 10:51
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mesogios An der Regattastrecke 6 14772 Brandenburg an der Havel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Dreihardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dennis Dreihardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Dreihardt
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Dreihardt, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Mit freundlichen Grü…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Mesogios, Brandenburg an der Havel [#135545]
Datum
2. Mai 2019 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dreihardt, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Dreihardt, bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Mesogios, Brandenburg an der Havel [#135545]
Datum
15. Mai 2019 13:48
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dreihardt, bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch gemäß § 5 (2) des VIG die Frist der Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht Mesogios Sehr geehrter Herr Dreihardt, Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag auf Informatio…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Dreihardt, Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag auf Informationszugang nach VIG Name und Anschrift des Antragstellers enthalten. Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können und gegebenenfalls dem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 diese Angaben offen zu legen, benötige ich von Ihnen Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Anschrift. Da der an Sie per Post übermittelte Bescheid am 10.07.2019 mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt" zurück kam, gehe ich davon aus dass Ihr Name / Ihre Anschrift nicht korrekt ist. Bitte teilen Sie uns Ihren korrekten vollständigen Namen und Ihre korrekte vollständige Anschrift bis zum 12.08.2019 mit. Sollten bis zu diesem Termin Ihre Angaben nicht vorliegen, gehe ich von einer stillschweigenden Antragsrücknahme aus. Hinweis: Ihr Widerspruch zur Weitergabe personenbezogener Daten nach Art. 21 DSGVO ist begrenzt auf Fälle des Art. 6 Abs. 1Buchstabe e und f. Einschlägig liegt aber Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c vor, da mit § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung vorliegt. Das heißt, dass trotz Ihres Widerspruches Ihr Name und Ihre Adresse bei entsprechender Nachfrage der Betriebe heraus zu geben sind. Mit freundlichem Gruß