Kontrollbericht zu Metzgerei Dorer, Furtwangen im Schwarzwald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Dorer
Gerwigstraße 3
78120 Furtwangen im Schwarzwald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Dorer, Furtwangen im Schwarzwald [#185404]
Datum
27. April 2020 10:21
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Dorer Gerwigstraße 3 78120 Furtwangen im Schwarzwald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185404 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.04.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Dorer, Furtwangen im Schwarzwald [#185404]
Datum
30. April 2020 07:54
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.04.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
453,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404] Sehr geehrteAntragsteller/in Die Metzgerei befindet sich scheinbar mittl…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404]
Datum
5. Mai 2020 10:36
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Metzgerei befindet sich scheinbar mittlerweile an der Gerwigstr. 1. Mit der Frage zu Ziffer 1 meine ich auch alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185404 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404] Sehr geehrteAntragsteller/in auch an der von Ihnen nun genannten Adresse…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404]
Datum
6. Mai 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auch an der von Ihnen nun genannten Adresse ist uns keine Metzgerei Dorer bekannt. Bitte teilen Sie uns daher die genaue Adresse des Betriebes mit, für den Sie eine Auskunft wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404] Sehr geehrteAntragsteller/in "auch an der von Ihnen nun genannten A…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404]
Datum
13. Mai 2020 20:31
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in "auch an der von Ihnen nun genannten Adresse ist uns keine Metzgerei Dorer bekannt." Es ist nicht per se die Metzgerei Dorer, sondern eine "Verkaufsstelle" der Metzgerei, sie sich an der zuletzt angegebenen Adresse befindet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185404

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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404] Sehr geehrteAntragsteller/in an der von Ihnen genannten Adresse: Gerwig…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in [#185404]
Datum
8. Juni 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in an der von Ihnen genannten Adresse: Gerwigstr. 1 78120 Furtwangen ist uns kein Betrieb oder eine Verkaufsstelle mit diesem Namen bekannt. Für Rückfragen dürfen Sie sich zur weiteren Klärung auch gerne telefonisch unter 077219135054 an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen