Kontrollbericht zu Metzgerei Feißt, Teningen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Feißt
Im Kronenwinkel 1
79331 Teningen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb existiert nicht (mehr).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Feißt, Teningen [#249219]
Datum
16. Mai 2022 23:17
An
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Feißt Im Kronenwinkel 1 79331 Teningen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249219/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Emmendingen, den 18.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres u.…
Von
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Feißt, Teningen [#249219]
Datum
18. Mai 2022 10:15
Status
Warte auf Antwort
Emmendingen, den 18.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres u.g. Antrags vom 16.05.2022. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Insofern der Verwaltungsaufwand von 1.000 € überschritten wird, können für den über den Freibetrag hinausgehenden Aufwand kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch an die von Ihnen angegebene Adresse.
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Emmendingen, den 20.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihres Antrages ist uns aufgefa…
Von
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Nachfrage zur korrekten Betriebsanschrift - Kontrollbericht zu Metzgerei Feißt, Teningen [#249219]
Datum
20. Mai 2022 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Emmendingen, den 20.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihres Antrages ist uns aufgefallen, dass der von Ihnen angefragte Betrieb an der benannten Anschrift "Im Kronenwinkel 1, 79331 Teningen" nicht bei uns gemeldet ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir Sie, die Betriebsbezeichnung unter der korrekten Adresse zu benennen. Andernfalls kann eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Ihrer Antwort vom 20.05.2022 haben Sie meine Anfrage beantwortet. Vielen Dan…
An Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage zur korrekten Betriebsanschrift - Kontrollbericht zu Metzgerei Feißt, Teningen [#249219]
Datum
23. Mai 2022 10:11
An
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Ihrer Antwort vom 20.05.2022 haben Sie meine Anfrage beantwortet. Vielen Dank für Ihre Mühen und liebe Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249219/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 23.05.2022 sehen wir Ihre Anfrage vom…
Von
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Anfrage erledigt - Ihre Email vom 23.05.2022 - Kontrollbericht zu Metzgerei Feißt, Teningen [#249219]
Datum
24. Mai 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 23.05.2022 sehen wir Ihre Anfrage vom 16.05.2022 als erledigt. Mit freundlichen Grüßen