Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach

Anfrage an: Landratsamt Cham

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Gasthof Martin
Kötztinger Straße 6
93468 Miltach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2019
  • Frist
    11. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach [#56541]
Datum
9. Februar 2019 22:06
An
Landratsamt Cham
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Gasthof Martin Kötztinger Straße 6 93468 Miltach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Zur weiteren Bearbeitu…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach [#56541]
Datum
11. Februar 2019 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen folgende zwei Aussagen: 1. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen. Das Landratsamt ist jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden. 2. Die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aus haftungsrechtlichen Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Uns liegt jedoch von Ihnen keine vollständige Postanschrift vor. Somit kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden, solange Sie uns nicht Ihre vollständige Postanschrift mitteilen. Soweit Sie nicht bis zum 20.02.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an den Betrieb zurücknehmen und Ihre vollständige Postanschrift mitteilen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aus haftungsrecht…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach [#56541]
Datum
6. März 2019 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aus haftungsrechtlichen Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Uns liegt jedoch von Ihnen keine vollständige Postanschrift vor. Somit kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden, solange Sie uns nicht Ihre vollständige Postanschrift mitteilen. Soweit Sie nicht bis zum 12.03.2019 Ihre vollständige Postanschrift mitteilen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, M…
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach [#56541]
Datum
23. März 2019 16:02
An
Landratsamt Cham
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach“ vom 09.02.2019 (#56541) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Cham
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Cham
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2019 16:02
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mails vom 11.02.2019 bzw. 06.03.2019 wurden Sie darüber informiert, dass das La…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Gasthof Martin, Miltach [#56541]
Datum
25. März 2019 11:44
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mails vom 11.02.2019 bzw. 06.03.2019 wurden Sie darüber informiert, dass das Landratsamt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Anfrage dem Lebensmittelunternehmer Ihren Namen und Ihre Adresse mitzuteilen. In Ihrem Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: "Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte." Des Weiteren wurden Sie aufgefordert, uns eine vollständige Postanschrift mitzuteilen, da die Informationsgewährung ausschließlich postalisch erfolgt. Sie haben innerhalb der Ihnen gesetzten Frist weder den Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten zurückgenommen noch Ihre vollständige Adresse mitgeteilt. Das Verfahren nach dem VIG ist in unserem Haus damit nach Fristablauf abgeschlossen und wird nicht weiterbearbeitet. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihren Antrag ggf. erneut vorzubringen. Mit freundlichen Grüßen