Kontrollbericht zu Metzgerei Kraus, Neustadt an der Donau

Anfrage an: Landratsamt Kelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Kraus
Stadtplatz 15
93333 Neustadt an der Donau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Kraus, Neustadt an der Donau [#165984]
Datum
5. September 2019 22:44
An
Landratsamt Kelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Kraus Stadtplatz 15 93333 Neustadt an der Donau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 05.09.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbra…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kraus, Neustadt an der Donau [#165984]
Datum
13. September 2019 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 05.09.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Metzgerei Kraus Stadtplatz 15 93333 Neustadt an der Donau beim Landratsamt Kelheim gestellt. Der Antrag ist beim Landratsamt Kelheim eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach § 5 Abs. 1 VIG der Betroffene Betrieb vor der beantragten Bekanntgabe von Informationen regelmäßig anzuhören ist. Die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages verlängert sich in diesem Fall gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Entscheidung über Ihren Antrag ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG nicht nur Ihnen, sondern auch dem betroffenen Betrieb bzw. Betriebsinhaber bekanntzugeben. Der tatsächliche Informationszugang darf gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG erst nach der Bekanntgabe der Entscheidung und Einräumung eines ausreichenden Zeitraumes zur Einlegung von Rechtsbehelfen erfolgen. Der Zeitraum soll gem. § 5 Abs. 4 Satz 3 VIG 14 Tage nicht überschreiten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 05.09.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbra…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kraus, Neustadt an der Donau [#165984]
Datum
2. Oktober 2019 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 05.09.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Metzgerei Kraus Stadtplatz 15 93333 Neustadt an der Donau beim Landratsamt Kelheim gestellt. Der Antrag ist beim Landratsamt Kelheim eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Im Rahmen der Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass Sie mit dem Antrag der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte widersprochen haben. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Landratsamt Kelheim aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers die Daten (Namen und Anschrift) des Antragstellers offenlegen muss und ein Widerspruchsrecht insoweit nicht besteht. Sollten Sie Ihren Antrag über den 10.10.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], nach Rücksprache mit Herrn [geschwärzt] ziehe ich den Antrag auf eine Erteilung einer Informat…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Kraus, Neustadt an der Donau [#165984]
Datum
19. Oktober 2019 11:41
An
Landratsamt Kelheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], nach Rücksprache mit Herrn [geschwärzt] ziehe ich den Antrag auf eine Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz zurück. [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 165984 Antwort an: [geschwärzt]