Kontrollbericht zu Metzgerei Steinwandel, Dunningen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Steinwandel
Sulgener Straße 25
78655 Dunningen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 06.04.2022 ergab 7 Beanstandungen
Die Betriebskontrolle am 11.05.2022 ergab 6 Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Steinwandel, Dunningen [#249217]
Datum
16. Mai 2022 23:16
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Steinwandel Sulgener Straße 25 78655 Dunningen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung
Datum
18. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung [#249217] Sehr geehrte Damen und Herren, ich antwort…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung [#249217]
Datum
25. Mai 2022 17:34
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich antworte auf Ihre Rückmeldung des Veterinär- und Verbraucherschutzamt mit dem AZ 51: Ich erwarte, dass die Anfrage anaufrehterhalten bleibt, da ich bereits in der ursprünglichen Anfrage alle Informationen zu ihren Vorgaben beantwortet habe. Danke der Nachfrage und Liebe Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung [#249217] Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich ihn…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung Eingang der Anfrage und Bitte um Rückmeldung [#249217]
Datum
30. Mai 2022 08:02
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich ihnen bereits mitgeteilt habe, erwarte ich die Aufrechterhaltung meines Antrags. Legen Sie bitte meinen Antrag dahingehen aus, dass ich Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünsche. Dies habe ich bereits in der ursprünglichen Nachricht dargelegt. Teilen Sie mir bitte bis zum 13.06.2022 mit, ob Sie auch zukünftig auf Prozesse bestehen die keine Rechtsgrundlage haben. Sofern bis zur genannten Frist keine Rückmeldung mit Bezug auf eine gültige Rechtsgrundlage erfolgen sollte, gehe ich davon aus, dass Sie eine Überprüfung dieses Vogehens wünschen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Erfolgreicher Bescheid - Rottweil - Metzgerei Steinwandel Erfolgreicher Bescheid - Rottweil - Metzgerei Steinwandel
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Rottweil - Metzgerei Steinwandel
Datum
23. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Rottweil - Metzgerei Steinwandel

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Erfolgreiche Antwort - Rottweil - Metzgerei Steinwandel Erfolgreiche Antwort - Rottweil - Metzgerei Steinwandel Di…
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Rottweil - Metzgerei Steinwandel
Datum
19. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Rottweil - Metzgerei Steinwandel Die Betriebskontrolle am 06.04.2022 ergab 7 Beanstandungen Die Betriebskontrolle am 11.05.2022 ergab 6 Beanstandungen