Kontrollbericht zu Metzgerhans GmbH, Ulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerhans GmbH Buchauer Straße 6, Ulm
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Stefan Kaufmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerhans GmbH, Ulm [#57472]
Datum
12. Februar 2019 17:51
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerhans GmbH Buchauer Straße 6, Ulm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kaufmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Kontrollbericht zu Metzgerhans GmbH, Ulm [#57472] Sehr geehrter Herr Kaufmann, vie…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
13. Februar 2019 08:49
Status
Warte auf Antwort
Kontrollbericht zu Metzgerhans GmbH, Ulm [#57472] Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kaufmann
AW: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG [#57472] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank fuer Ihren Zwischenbesc…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG [#57472]
Datum
13. Februar 2019 13:32
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank fuer Ihren Zwischenbescheid. Eine Uebersendung des Bescheides auf dem postalischen Weg ist im Sinne der Verfahrenserleichterung nicht notwendig. Bitte schicken Sie mir die Antwort wie erbeten per E-Mail oder begruenden Sie mir gemaess § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG, warum die Auskunft nicht per E-Mail erteilt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 57472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kaufmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Hier: Fruchtrausch, Hafengasse 1, << Adresse entfernt >> und Metzgerhans GmbH, << Adresse entfernt >>
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Hier: Fruchtrausch, Hafengasse 1, << Adresse entfernt >> und Metzgerhans GmbH, << Adresse entfernt >>
Datum
20. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,4 MB

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Stefan Kaufmann
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Hier: Fruchtrausch, Hafengasse 1, << Adresse entfernt &g…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Hier: Fruchtrausch, Hafengasse 1, << Adresse entfernt >> und Metzgerhans GmbH, << Adresse entfernt >> [#57472]
Datum
24. Februar 2019 18:22
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben, datiert vom 20.02.2019, hier eingegangen per PZU am 23.02.2019. Ich darf noch einmal für das weitere Verfahren ausdrücklich um eine Kommunikation ausschließlich per E-Mail bitten; behelfsweise um eine Nennung des konkreten wichtigen Grundes nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG, falls Sie auf anderem Wege antworten müssen. Erneut darf ich freundlich auf § 7 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 ADO hinweisen. Wie bereits in meiner Rückmeldung am Tag vor Datum Ihres Schreibens ausgeführt: Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 57472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kaufmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>