Kontrollbericht zu Mevlana Supermarkt, Gelsenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mevlana Supermarkt
Grenzstraße 99
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mevlana Supermarkt, Gelsenkirchen [#42212]
Datum
15. Januar 2019 17:34
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mevlana Supermarkt Grenzstraße 99 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem VIG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom (16.01.2019) ist bei mir eingegangen. Ich weis…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Auskunft nach dem VIG
Datum
28. Januar 2019 13:43
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.png
12,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom (16.01.2019) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinforamtionsgesetz (VIG), Betrieb abgemeldet Sehr geehrte(r) xy, aufgrun…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinforamtionsgesetz (VIG), Betrieb abgemeldet
Datum
6. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) xy, aufgrund Ihres Antrages vom 15.01.2019 teile ich Ihnen mit, dass der betroffene Betrieb seit dem 31.12.2018 abgemeldet ist. Außerdem dürfte der vom VIG angestrebte Zweck, den Verbracuher vor Gesundheitlichsschädlichen ERzeugnissen oder Verbrauchertäuschungen zu schützen nicht merh gegen sein. Es gibt keine Erzeugnisse mehr, vor denen der Verbraucer geschützt werden müsste. Aus diesem Grund sehe ich Ihr Auskunftsbegehren als erledigt an. Verwaltungsgebühr Der Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen sit in diesem Fall nach $ 7 Abs. 1 VIG auslagen- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung GEgen diesen Beischeid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinforamtionsgesetz (VIG), Betrieb abgemeldet [#42212] Sehr geehrte D…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinforamtionsgesetz (VIG), Betrieb abgemeldet [#42212]
Datum
11. März 2019 18:50
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte am 19.01.2019 Um Informationen bezüglich Lebensmittelkontrollen für den Mevlana Supermarkt Grenzstraße 99 << Adresse entfernt >> Angefragt und bekam am 11.03.2019 die Antwort, dass dieser Betrib seit dem 31.12.2018 abgemeldet sei. Da dort sich immer noch ein Supermarkt befindet ( welcher auch immer ncoh diesen Namen führt). möchte ich hiermit meine Frage ausweiten auf den aktuell vorhanden Betrieb. Bitte senden Sie mir die entsprechenen Informationen zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg_auskunft-mevlana_geschwaerzt.pdf
827,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.