Kontrollbericht zu Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG
Westring 14
33142 Büren

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Es hat ein Telefonat mit dem Unternehmen stattgefunden und dabei wurde deutlich, dass es nicht um Fleischproduktion gehet, sondern dass das Unternehmen im Menue-Service / Lieferungen tätig ist.
Damit besteht für mich kein weiterer Klärungsbedarf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Georg Nicolay
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Georg Nicolay
Betreff
Kontrollbericht zu Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG [#211086]
Datum
6. Februar 2021 12:10
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG Westring 14 33142 Büren 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Nicolay Anfragenr: 211086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211086/ Postanschrift Georg Nicolay << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Nicolay
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Nicolay, Ihre Anfrage vom 06.02.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass w…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG [#211086]
Datum
9. Februar 2021 08:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Nicolay, Ihre Anfrage vom 06.02.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§5 Abs.2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfrage werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs.2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.

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Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Nicolay, mit Anfrage vom 06.02.2021 hatten Sie die Herausgabe von Kontrollberichten zu lebensm…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG
Datum
22. April 2021 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Nicolay, mit Anfrage vom 06.02.2021 hatten Sie die Herausgabe von Kontrollberichten zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der Meyer Menü Büren GmbH & Co. KG angefordert. Der Anwalt der Firma hat mir mitgeteilt, dass er zwischenzeitlich mit Ihnen gesprochen habe. Sie hätten sich dahingehend geäußert haben, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Ich bitte Sie daher um Ihre kurze Mitteilung, ob dieser Sachverhalt zutrifft und Sie die Anfrage als erledigt betrachten oder ob Sie weiterhin Interesse an Übersendung der Bericht habe. Ich bitte um Ihre Rückmeldung bis zum 29.04.2021. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.