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Kontrollbericht zu Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

1. Welche Restaurants, Kantinen, Cafeterien oder Cafés sind am folgenden Standort vorhanden:
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel

2. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in diesen Betrieben stattgefunden?

3. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel [#59488]
Datum
27. Februar 2019 16:14
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Welche Restaurants, Kantinen, Cafeterien oder Cafés sind am folgenden Standort vorhanden: Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Lorentzendamm 35 24103 Kiel 2. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in diesen Betrieben stattgefunden? 3. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. E…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel [#59488]
Datum
1. März 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.emz
190,1 KB
image002.png
46,4 KB


Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Eine inhaltliche Bearbeitung ist zurzeit indes nicht möglich, da ihr Antrag nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG ist. Diese inhaltliche Vorgabe an den Antrag rechtfertigt sich daraus, dass bei unbestimmten oder vage formulierten Anfragen auf Seiten der Behörden ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen kann, der u. U. aber am Interesse des Antragstellers vorbeizielt (Zipfel/Rathke LebensmittelR/Heinicke, 171. EL Juli 2018, VIG § 4 Rn. 6). Erforderlich ist daher, dass der Antragsteller die begehrte Information so genau wie möglich umschreibt. Das bedeutet, dass der Antrag zumindest einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben muss (vgl. HK-IZR BW/Corinna Sicko, 1. Aufl. 2017, VIG § 4 Rn. 3). Ihr Antrag enthält keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Soweit Sie unter „1.“ Informationen zum Vorhandensein etwaiger Restaurants, Kantinen, Cafeterien oder Cafés beantragen, handelt es sich bei dabei nicht um Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG, sondern gerade um solche, die für einen inhaltlich hinreichend bestimmten Antrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG erforderlich sind. Ohne diese Informationen ist eine inhaltliche Bearbeitung der Punkte „2.“ Und „3.“ Ihres Antrags nicht möglich. Wir möchten Sie daher darum bitten, Ihren Antrag dahingehend zu präzisieren, für welchen konkreten Betrieb Sie Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz beantragen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, um meine Anfrage zu konkretisieren, möchte ich sie auf die Kantine in Ihrem Haus p…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel [#59488]
Datum
4. März 2019 14:53
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, um meine Anfrage zu konkretisieren, möchte ich sie auf die Kantine in Ihrem Haus präzisieren und bitte um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 59488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
VIG Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG Bezug: Mein Bescheid vom 12.03.2019…
image001.png
4,6 KB


Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG Bezug: Mein Bescheid vom 12.03.2019 Sehr <Information-entfernt> entsprechend meines Bescheides vom 12.03.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Justizministerium, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 16.04.2018 und am 18.10.2018 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen

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AW: VIG [#59488] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu eine Nachfrage: In Ih…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG [#59488]
Datum
16. April 2019 12:57
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu eine Nachfrage: In Ihrem Bescheid haben Sie ausgeführt, Sie würden mir eine Rechtsauskunft zukommen lassen, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige Beanstandungen vorlagen. Ihre Auskunft stellt jedoch nicht klar ob a) keine Beanstandungen festgestellt wurden oder b) Beanstandungen festgestellt wurden, Sie aber diese nicht veröffentlichen werden. Haben Sie vor, mir diese Auskunft noch zu erteilen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 59488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.