Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mino's Palace
Karlsruher Straße 10
45478 Mülheim an der Ruhr

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Georg Paaßen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Georg Paaßen
Betreff
Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
15. März 2022 08:43
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mino's Palace Karlsruher Straße 10 45478 Mülheim an der Ruhr 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Paaßen Anfragenr: 243310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243310/ Postanschrift Georg Paaßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Paaßen
Georg Paaßen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an d…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Georg Paaßen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
20. April 2022 22:00
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr“ vom 15.03.2022 (#243310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist überschritten. Bedeutet das, es gibt bei der Aufsichtsbehörde keine Informationen zu diesem Restaurant? Ist das nie geprüft worden? Ich sehe Ihrer Antwort mit Spannung entgegen. Mit freundlichen Grüßen Georg Paaßen
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Paaßen, vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Nach eingehender Prüfung konnte die von Ihnen hier w…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
21. April 2022 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Paaßen, vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Nach eingehender Prüfung konnte die von Ihnen hier weitergeleitete E-Mail nicht aufgefunden werden. Ich werden den Vorgang umgehend prüfen und Ihnen unverzüglich eine entsprechende Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Paaßen, Ich werde Ihre Anfrage prüfen und bescheiden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
25. April 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Paaßen, Ich werde Ihre Anfrage prüfen und bescheiden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass Ihr Name dem Antragsgegner (bzw. Betroffenen), bei entsprechendem Antrag des Betroffenen, offengelegt wird. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitte ich umgehend um entsprechende Mitteilung Ihrerseits. Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sollten Sie die Namensoffenlegung verweigern, Ihr Antrag nach dem VIG nicht bearbeitet werden kann. Ich gehe von einer Zustimmung aus, sofern Sie nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt dieser E-Mail die Offenlegung Ihres Namens verweigern. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Paaßen, eine Nachricht ist auf dem Postwege zu Ihnen unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
13. Mai 2022 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Paaßen, eine Nachricht ist auf dem Postwege zu Ihnen unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Georg Paaßen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an d…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Georg Paaßen
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
14. Juni 2022 19:23
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr“ vom 15.03.2022 (#243310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Am 13. Mai versprachen Sie, eine Antwort sei auf dem Postweg. Leider ist bis heute hier nichts eingegangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Georg Paaßen

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Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Paaßen, Ihnen wurde am 13.05.2022 ein Antwortschreiben auf dem Postwege zugesandt. Ein Postrüc…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Mino's Palace, Mülheim an der Ruhr [#243310]
Datum
23. Juni 2022 16:35
Status
Sehr geehrter Herr Paaßen, Ihnen wurde am 13.05.2022 ein Antwortschreiben auf dem Postwege zugesandt. Ein Postrückläufer ist hier nicht eingegangen, sodass ich davon ausgehen muss, dass die Post ordnungsgemäß an Sie zu gestellt wurde. Um jedoch weitere Irritationen zu vermeiden, teile ich Ihnen hiermit folgende Information mit: Der Betrieb "Mino's Palace - Karlsruher Straße 10, 45478 Mülheim an der Ruhr" wurde zwischenzeitlich eingestellt. Zu Beanstandungen wegen unzulässiger Abweichungen von den Anforderungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) ist es zuvor nicht gekommen. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen