Kontrollbericht zu Miss PeppeR, Wietzendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Miss PeppeR
Am Hanfberg 1
29649 Wietzendorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Miss PeppeR, Wietzendorf [#49458]
Datum
24. Januar 2019 16:03
An
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Miss PeppeR Am Hanfberg 1 29649 Wietzendorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucheri…
Von
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz —VIG) i.d.Bek. der Neufassung vom 17.10.2012 (BGBl I S. 2166) in der zurzeit gültigen Fassung
Datum
25. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in mit o.a. E-Mail haben Sie die Herausgabe von Informationen für den Betrieb Miss Pepper Gastro GmbH, Am Hanfberg 1, 29649 Wietzendorf beantragt. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. In diesem Antrag haben Sie der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich S 5 Abs. 2 S.4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach S 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in S 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Mit freundlichem Gruß
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihren Antrag vom 24.01.2018 haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brie…
Von
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Miss PeppeR, Wietzendorf [#49458]
Datum
28. Januar 2019 12:01
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Ihren Antrag vom 24.01.2018 haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen