Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mit Schmackes
Hohe Str. 61a
44139 Dortmund

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund [#180872]
Datum
19. Februar 2020 18:16
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mit Schmackes Hohe Str. 61a 44139 Dortmund 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180872 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir e…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund [#180872]
Datum
20. Februar 2020 07:31
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen müssen vom vorhandenen Personal zusätzlich zu den Kernaufgaben der Behörde geprüft und beschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bereits jetzt möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sollte Ihre Anfrage nicht bereits Ihre Postanschrift enthalten haben, teilen Sie mir diese bitte nachträglich mit. Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragsteller*in in dem von Ihnen ausgelösten Verwaltungsverfahren Beteiligtenstatus haben und somit im Falle eines Rechtsstreits durch das Verwaltungsgericht (hier zuständig: VG Gelsenkirchen) beigeladen werden können. Dass die von Anträgen nach dem VIG betroffenen Unternehmen zur Abwendung der Herausgabe von Kontrollergebnissen Rechtsmittel einlegen, kommt regelmäßig vor. Sollten Sie vor diesem Hintergrund keine Weiterbearbeitung Ihres Antrags wünschen, teilen Sie dies bitte so schnell wie möglich mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund“ vom …
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund [#180872]
Datum
8. Mai 2020 15:31
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund“ vom 19.02.2020 (#180872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180872 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits in der E-Mail vom 20.02.2020, die Sie als Eingangsbestätigung Ihres Antrags…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund [#180872]
Datum
11. Mai 2020 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bereits in der E-Mail vom 20.02.2020, die Sie als Eingangsbestätigung Ihres Antrags erhalten haben, ist Ihnen mitgeteilt worden: Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). [Anm.: Somit ist die Frist auch noch nicht um 49 Tage überschritten.] Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen müssen vom vorhandenen Personal zusätzlich zu den Kernaufgaben der Behörde geprüft und beschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Selbstverständlich ist die Lebensmittelüberwachung der Stadt Dortmund bemüht, die Anträge nach dem VIG möglichst zügig zu bescheiden. Allerdings können die von Foodwatch ("TopfSecret") via fragdenstaat.de in einem komprimierten Zeitraum generierten enormen Antragszahlen, die keinem sich natürlich entwickelnden und sukzessiv verlaufenden Antragsgeschehen entsprechen, vor dem Hintergrund der sonstigen von der Behörde zu erledigenden Aufgaben im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz -- zumal jetzt während der Corona-Krise -- leider tatsächlich nicht immer in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bewältigt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antwort irritiert mich. Insbesondere, dass Sie mitteilen, die Anfrage sei noch …
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund [#180872]
Datum
11. Mai 2020 15:25
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antwort irritiert mich. Insbesondere, dass Sie mitteilen, die Anfrage sei noch nicht 49 Tage verfristet, weil sich die Bearbeitungszeit verlängert. Dann ist die Anfrage "nur" 19 Tage verfristet. Die Auskunft erfolgt auf jeden Fall verspätet. Vor diesem Hintergrund erachte ich eine Nachfrage als berechtigt, bevor ich mich wegen Nichtbearbeitung an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wende. Ob die Anfrage über eine Online-Plattform erfolgt ist auch unerheblich. Sie vermitteln aber den Eindruck, dass sie derartige Nachfragen nachrangig beartbeiten, weil Sie diese als "Wegelagerei" zu betrachten scheinen. Anders kann ich Ihren Kommentar ("die keinem sich natürlich entwickelnden und sukzessiv verlaufenden Antragsgeschehen entsprechen") nicht verstehen. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass diese Anfrage durchaus ernst gemeint ist, und ein damit - entgegen ihrer Auffassung - ein Element des Antragsgeschehens darstellt. Der Gesetzgeber hätte sich ja auch für ein Transparenzgesetz und pro-aktive Veröffentlichung entscheiden können, um die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Hat er aber nicht. Deswegen darf ich jetzt durchaus meine Rechte wahrnehmen und die Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Fristen erwarten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180872 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich ist es das Bestreben der Behörde, jeden Antrag fristgemäß oder jedenf…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: AW: Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Mit Schmackes, Dortmund [#180872]
Datum
12. Mai 2020 10:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich ist es das Bestreben der Behörde, jeden Antrag fristgemäß oder jedenfalls noch zeitnah zu bescheiden. Selbstverständlich spielt es dabei keine Rolle, auf welchem Wege ein Antrag nach dem VIG gestellt wurde. Jeder Antrag wird gleichermaßen ernst genommen und als berechtigt angesehen, und es ist durchaus nicht meine Ansicht, dass ein via Online-Plattform gestellter Antrag nachrangig und kein legitimes Element des Antragsgeschehens sei. Erst recht nicht betrachte ich diese Anträge als "Wegelagerei", und m. E. findet sich auch kein Anhaltspunkt in meinen bisherigen Ausführungen, der einen solchen Vorwurf rechtfertigen könnte. Mein von Ihnen gerügter Kommentar (s.u.) sollte lediglich die Situation erhellen, in der sich die Lebensmittelüberwachung der Stadt Dortmund seit der Installation der Online-Plattform "TopfSecret/fragdenstaat.de" befindet. Zuvor gingen Anträge nach dem VIG nur sporadisch hier ein, dann allerdings bewegten sich die Zahlen seit Anfang 2019 in den jährlich deutlich dreistelligen Bereich. Diesen auf die Initiative -- deren Berechtigung bzw. Sinnhaftigkeit ich überhaupt nicht bewerten oder in Frage stellen möchte -- einer Nichtregierungsorganisation zurückgehenden plötzlichen und enormen Anstieg der Fallzahlen, der die Behörde völlig unerwartet getroffen hat, meinte ich mit "kein sich natürlich entwickelndes und sukzessiv verlaufendes Antragsgeschehen". Ich wollte damit lediglich um Verständnis bitten, dass ein sich abrupt und zusätzlich ergebender Aufgabenbereich von erheblichem Ausmaß eine Behörde vor personelle/zeitliche Probleme stellt, die dazu führen können, dass gesetzliche Fristvorgaben und auch der Eigenanspruch der Behörde hinsichtlich zügiger Bescheidung leider nicht immer erfüllt werden können. Hinzu kommt, dass viele VIG-Anträge nicht reibungslos zu bearbeiten sind. Die betroffenen Unternehmen haben Rechte, deren Wahrnehmung oft zur Beteiligung von Rechtsbeiständen führt, d.h. zu entsprechend intensiver Korrespondenz und letztendlich zu gerichtlichen Verfahren. Herr Antragsteller/in, ich bitte Sie zu bedenken, dass auch bei einer Behörde nur Menschen arbeiten. Menschen, die permanent einen erheblichen, wachsenden Aufgabenumfang zu bewältigen haben, die auch einmal krank werden oder Erholungsurlaub benötigen. In den zurückliegenden Wochen hat zudem die aktuelle Corona-Krise auch bei der Stadt Dortmund zu Beschränkungen und Beeinträchtigungen personeller/zeitlicher Art geführt. Und die von den VIG-Anträgen betroffenen Betriebe, zumeist Speisegaststätten, kämpfen derzeit um ihre wirtschaftliche Existenz und haben andere Prioritäten, als Anhörungen der Behörde zu Verbraucheranträgen unverzüglich zu beantworten. Das alles macht es leider nicht leichter, jeden Vorgang in der vorgesehenen Zeit abzuschließen. Dass dies natürlich nicht das Problem der AntragstellerInnen ist, steht außer Frage. Ich wollte Ihnen daher wenigstens noch etwas näher die Hintergründe erläutern, etwaige Missverständnisse ausräumen und hiermit mein Bedauern über den Verlauf der Dinge ausdrücken. Ihr Aussage bezüglich der Möglichkeiten, die der Gesetzgeber gehabt hätte (und hat), unterstütze ich übrigens ausdrücklich. Um so wichtiger ist es, dass sowohl Nichtregierungsorganisationen wie Foodwatch als auch der/die einzelne engagierte VerbraucherIn ihr entsprechendes Anliegen nicht nur indirekt über Arbeitsaufträge an Behörden, sondern auch und vor allem direkt über Eingaben an die zuständigen politischen VertreterInnen zum Ausdruck bringen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stattgabe Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 19.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in u…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Stattgabe Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 19.02.2020
Datum
12. Mai 2020
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren o.g. Antrag übersende ich ihnen gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 6 Abs. 1 S. 1 VIG die von Ihnen erbetene Information. Aus wichtigem Grund i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG erfolgt die Übersendung auf dem Postweg. Dieser Bescheid ergeht gemäߧ 7 Abs. 1 S. 2 VIG kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: [...] Mit freundlichen Grüßen

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