Kontrollbericht zu Mithats Kebap Haus, Großenhain

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mithats Kebap Haus
Poststraße 11
01558 Großenhain

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben d…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mithats Kebap Haus, Großenhain [#55814]
Datum
5. Februar 2019 16:45
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mithats Kebap Haus Poststraße 11 01558 Großenhain 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihr Antrag auf Informationen vom 05.02.2019 (Nr.: 55814) nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Rückinformatio…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen vom 05.02.2019 (Nr.: 55814) nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Rückinformation
Datum
8. Februar 2019 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag auf Informationen vom 05.02.2019, Nr.: 55814 nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Rückinformation zu Ihrem o. g. Antrag Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres o. g. und auf das geltende Verbraucherinformationsgesetz vom 17.10.2012 gestützten Antrages bestätigt. Darin beantragen Sie gemäß § 4 VIG die elektronische Zusendung von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. Gleichzeitig widersprechen Sie in Ihrem Antrag der Weitergabe von personenbezogenen Daten, insbesondere an den betreffenden Betrieb. Der Antrag auf Informationszugang nach dem VIG setzt voraus, dass das VIG mit seinem gesamten Regelungsinhalt rechtskonform durch die bearbeitende Behörde angewendet werden kann. Darüber hinaus hat die Behörde eine missbräuchliche Antragstellung bezüglich § 4 Abs. 4 VIG zu prüfen. Gemäß § 4 Abs. 1 VIG soll ein Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Diese Maßgabe ist bei Ihrem o. g. Antrag nicht erfüllt. Ihre vollständige Anschrift ist nicht angegeben. Nach § 5 Abs. 2 VIG muss die bearbeitende Behörde dem betreffenden Betrieb auf dessen Nachfrage Name und Anschrift des Antragstellers offenlegen. Aus den genannten Gründen kann eine rechtskonforme Bearbeitung Ihres Antrages nach VIG zum gegenwärtigen Stand nicht erfolgen. Bitte betrachten Sie dies als abschließende Information. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Angaben zu prüfen und sich im Bedarfsfall in dieser Angelegenheit nochmals direkt an die unten stehende Behörde zu wenden. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen Dresdner Straße 25 01662 Meißen