Kontrollbericht zu Mix Markt, Trier

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mix Markt
Am Weidengraben 9
54296 Trier

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mix Markt, Trier [#61574]
Datum
15. März 2019 05:37
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mix Markt Am Weidengraben 9 54296 Trier 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Trier - Ordnungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 15.03.2019 ist hier doppelt eingegangen. Da es sich um denselben Betri…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Mix Markt, Trier [#61574]
Datum
15. März 2019 07:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 15.03.2019 ist hier doppelt eingegangen. Da es sich um denselben Betrieb handelt, werden wir den Antrag lediglich unter o.a. Nummer weiter bearbeiten. Sie beantragen den Informationszugang sowohl nach LTranspG als auch nach VIG. Hier ist allerdings als "lex specialis" NUR das VIG einschlägig. Weitergehende Ausführungen hierzu kann ich Ihnen gerne an Ihre private Postadresse schicken. Nach § 4 VIG soll der Antrag auf Informationszugang Name und Anschrift des Antragstellenden enthalten. Hierauf weist "Foodwatch" in den FAQ auch ausdrücklich hin. Im Übrigen stützt sich die Aktion "Topf Secret" einzig auf die Vorschriften des VIG. Wenn Ihnen an der weiteren Bearbeitung der Anfrage gelegen ist, teilen Sie uns bitte Ihren Name und die Anschrift mit. Andernfalls kann der Antrag im Sinne des VIG nicht weiter bearbeitet werden. Nur auf schriftliche Nachfrage des Betriebes werden wir diese Daten dann an den Betriebsinhaber weitergeben. Mit freundlichen Grüßen