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Kontrollbericht zu MonBerg, Monheim am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
MonBerg
Rheinpromenade 5
40789 Monheim am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu MonBerg, Monheim am Rhein [#55576]
Datum
4. Februar 2019 17:54
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: MonBerg Rheinpromenade 5 40789 Monheim am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019 Mein Az.: 1116-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019
Datum
5. Februar 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Mein Az.: 1116-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Hinweis: Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019 [#55576] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung.…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019 [#55576]
Datum
5. Februar 2019 10:22
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mit der Übersendung der Unterlagen über den Postweg bin ich einverstanden. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019 Sehr geehrtAntragsteller/in aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass …
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019
Datum
8. Februar 2019 12:55
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass Sie einen Antrag unter einer Bedingung gestellt haben. Ihr Wunsch, im Falle einer Nachfrage eines Gewerbetreibenden zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift ggf. den Antrag noch zurückzuziehen, ist rechtlich nicht umsetzbar. Einen Antrag mit Bedingung kennt das Verwaltungsverfahrensrecht nicht. Sie sind förmlicher Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Denn ein Gewerbetreibender hat auch Anspruch auf Ihren Namen und Ihre Anschrift, nachdem die Auskunft an Sie erteilt wurde. Dies gilt z. B. dann, wenn Sie nach Auffassung des Gewerbetreibenden die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen missbräuchlich verwendet haben. In diesem Fall besteht ein unmittelbares Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Gewerbebetrieb. Eine Antragsrücknahme durch Sie ist an dieser Stelle jedoch nicht mehr möglich. Ich bitte Sie daher bis zum 13.02.2019 um verbindliche Rückmeldung, ob Sie an Ihrem Antrag unter den Auskunftsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 VIG festhalten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine bestätigende Rückmeldung erhalten, werde ich die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019 [#55576] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung.…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1116-2019 [#55576]
Datum
8. Februar 2019 17:45
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
6,6 MB

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
monberg_geschwaerzt.pdf
4,7 MB

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