Kontrollbericht zu mongolean, Essingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
mongolean
Benzstraße 6
73457 Essingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu mongolean, Essingen [#163019]
Datum
7. August 2019 10:33
An
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: mongolean Benzstraße 6 73457 Essingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu mongolean, Essingen“ vom 07.0…
An Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu mongolean, Essingen [#163019]
Datum
13. September 2019 17:46
An
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu mongolean, Essingen“ vom 07.08.2019 (#163019) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Nachricht vom 13.9.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.9.2019. Es ist j…
Von
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Nachricht vom 13.9.2019
Datum
16. September 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,1 KB
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1,6 KB
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4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.9.2019. Es ist jedoch nicht zutreffend, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist bzgl. Ihrer Anfragen von uns nicht eingehalten wurde. Wie in unserem Schreiben vom 08.08.2019 bereits erläutert, verlängert sich die Frist zur Bescheidung des Antrags nach § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetztes auf 2 Monate, wenn ein Dritter in das Verfahren miteinbezogen wird. Dies ist hier der Fall, da die Unternehmer als Dritte in die Verfahren miteinbezogen wurden. Bescheidfrist ist somit der 07.10.2019. Im Übrigen wurde Ihre Anträge bereits beschieden, mit Bescheiden vom 30.08.2019. Wie Sie den Bescheiden entnehmen können, haben die Unternehmer nun eine Frist von 14 Tagen, um Rechtsmittel einzulegen. Laut Postzustellungsurkunden wurden die Bescheide am 03.09.2019 zugestellt. Somit endet die Rechtsmittelfrist mit Ablauf des 17.09.2019. Eine Zusendung der angeforderten Informationen an Sie, ist somit frühestens am 18.09.2019 möglich. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Jochen Nauert Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Tel.: 07361/503-1914 Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
422,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
mongole-1.pdf
825,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.