Kontrollbericht zu Moti Mahal, Garching

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Moti Mahal
Schleissheimer Str. 4
85748 Garching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Denis Bach
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
Denis Bach
Betreff
Kontrollbericht zu Moti Mahal, Garching [#36054]
Datum
18. Januar 2019 19:51
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: << Adresse entfernt >>. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Moti Mahal Schleissheimer Str. 4 85748 Garching 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. << Adresse entfernt >> VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 2<< Adresse entfernt >> DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Denis Bach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Denis Bach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Ihre VIG Anfrage Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns einge…
Von
Landratsamt München
Betreff
Ihre VIG Anfrage
Datum
22. Januar 2019 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 2<< Adresse entfernt >> DSGVO zu. Im Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 2<< Adresse entfernt >> DSGVO." Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Sollten Sie sich dafür entscheiden Ihren Widerspruch zurückzunehmen, benötigen wir außerdem Ihre vollständige Anschrift um den Antrag weiter bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Auskunftserteilung nach dem VIG Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir …
Von
Landratsamt München
Betreff
Auskunftserteilung nach dem VIG
Datum
29. Januar 2019 12:52
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 2<< Adresse entfernt >> DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. << Adresse entfernt >> Buchstabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag über den 06.02.20<< Adresse entfernt >>9 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Sehr geehrter Herr Bach, leider haben sie uns bis heute Ihre vollständige Anschrift nicht mitgeteilt. Sollten s…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Moti Mahal, Garching [#36054]
Datum
7. Februar 2019 16:57
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Bach, leider haben sie uns bis heute Ihre vollständige Anschrift nicht mitgeteilt. Sollten sie uns Ihre vollständige Adresse nicht bis zum << Adresse entfernt >>4.02.20<< Adresse entfernt >>9 mitgeteilt haben, sehen wir den Antrag als Erledigt an, da wir ihn nicht weiter bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
Denis Bach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine vollständige Postanschrift lautet wie folgt: << Adresse entfernt >&…
An Landratsamt München Details
Von
Denis Bach
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Moti Mahal, Garching [#36054]
Datum
12. Februar 2019 23:36
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine vollständige Postanschrift lautet wie folgt: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Denis Bach Anfragenr: 36054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Denis Bach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Denis Bach
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt München Details
Von
Denis Bach
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Moti Mahal, Garching [#36054]
Datum
23. Februar 2019 09:29
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Meine vollständige Anschrift lautet wie folgt: Denis Bach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Denis Bach Anfragenr: 36054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Denis Bach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>