Kontrollbericht zu Mühlenstein, Wedel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mühlenstein
Mühlenstraße 25
22880 Wedel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    18. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mühlenstein, Wedel [#143604]
Datum
18. Mai 2019 21:58
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mühlenstein Mühlenstraße 25 22880 Wedel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mühlenstein, Wedel [#143604]
Datum
20. Mai 2019 10:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.emz
190,1 KB
image002.png
46,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Pinneberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung
Datum
3. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung [#143604] Sehr geehrteAntragsteller/in die Teilweise…
An Der Landrat des Kreises Pinneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung [#143604]
Datum
5. Juni 2019 15:32
An
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Teilweise Ablehnung auf Basis von § 5 Abs. 2 und VIG 3 lehne ich ab. In § 5 Abs. 2 steht folgendes: "in Fällen, in denen dem oder der Dritten die Erhebung der Information durch die Stelle bekannt ist und er oder sie in der Vergangenheit bereits Gelegenheit hatte, zur Weitergabe derselben Information Stellung zu nehmen, insbesondere wenn bei gleichartigen Anträgen auf Informationszugang eine Anhörung zu derselben Information bereits durchgeführt worden ist." Der Absatz trift nicht zu, weil Ihnen keine anderen Anträge zu derselben Information "KKontrollbericht zu Mühlenstein, Wedel" vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Der Landrat des Kreises Pinneberg
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Mein Bescheid vom 03.06.2019 Aktenzeiche…
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. Juni 2019 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

image001.jpg
4,1 KB


Bezug: Mein Bescheid vom 03.06.2019 Aktenzeichen: 22-1-211 D07 #143604 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 03.06.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Mühlenstein, Mühlenstraße 25 in 22880 Wedel": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 03.01.2019 und am 01.02.2019 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen