Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
naniwa
Oststraße 55
40211 Düsseldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Andre Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
Andre Müller
Betreff
Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf [#43491]
Datum
16. Januar 2019 07:53
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: naniwa Oststraße 55 40211 Düsseldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andre Müller
Andre Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf“ vom 16.…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
Andre Müller
Betreff
AW: Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf [#43491]
Datum
19. Februar 2019 06:12
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf“ vom 16.01.2019 (#43491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Müller Anfragenr: 43491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Müller << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung D…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort: AW: Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf [#43491]
Datum
21. Februar 2019 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Andre Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf“ vom 16.…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
Andre Müller
Betreff
AW: Antwort: AW: Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf [#43491]
Datum
19. März 2019 07:41
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf“ vom 16.01.2019 (#43491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Müller Anfragenr: 43491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Müller, die Zustellung der von Ihnen begehrten Information ist aufgrund fehlender Briefposta…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf [#43491]
Datum
10. Juli 2019 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, die Zustellung der von Ihnen begehrten Information ist aufgrund fehlender Briefpostanschrift nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Andre Müller
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Postanschrift ist, wie auch im Feld "Postadresse" unten vorab angegeben…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
Andre Müller
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Kontrollbericht zu naniwa, Düsseldorf [#43491]
Datum
11. Juli 2019 11:22
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Postanschrift ist, wie auch im Feld "Postadresse" unten vorab angegeben: [geschwärzt] in [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen Andre Müller Anfragenr: 43491 Antwort an: [geschwärzt]