Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Nassauer Stuben
Nassauerstraße 4
47533 Kleve

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve [#59228]
Datum
25. Februar 2019 08:45
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nassauer Stuben Nassauerstraße 4 47533 Kleve 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 25.02.2019 Guten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve [#59228]
Datum
25. Februar 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 25.02.2019 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 25.02.2019 ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich weiteren Schriftverkehr in dieser Sache ausschließlich in Papierform auf dem Postweg übersende. Zu diesem Zweck teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit, soweit noch nicht geschehen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift übermitteln. Ihre Anfrage enthält den Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer hier zu speichernden Personendaten an Dritte. Da der Dritte, hier der Betreiber des Betriebes, der von Ihrer Anfrage betroffen ist, nach den Bestimmungen des VIG einen Anspruch darauf hat, über Name und Anschrift des Anfragenden informiert zu werden, kann ich Ihren Antrag ggf. nicht weiter bearbeiten. Ich bitte Sie daher, mittels des beigefügten Rücksendevordrucks zu erklären, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, auch wenn Ihre persönliche Daten ggf. an die Betreiberin / den Betreiber herausgegeben werden. Mit diesem Vordruck erklären Sie sich gleichzeitig mit der Speicherung Ihrer Personendaten nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung einverstanden. Ohne Speicherung Ihrer Daten ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage leider ebenfalls nicht möglich. Eine Erklärung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die daraus entstehende Verzögerung ist durch mich nicht zu vertreten und kann daher zu einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer Ihres Antrages führen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Erklärungen bei mir eingehen. Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass ich gegebenenfalls den betroffenen Betrieb schriftlich anzuhören habe, was dann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hätte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Hierüber erhalten Sie ggf. gesondert schriftliche Information. Ihre Anfrage wird, unter der Voraussetzung, dass sie Ihre Postanschrift übermitteln und den beigefügten Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve“ vom…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve [#59228]
Datum
27. März 2019 14:58
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve“ vom 25.02.2019 (#59228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve“ vom…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve [#59228]
Datum
27. März 2019 14:58
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Nassauer Stuben, Kleve“ vom 25.02.2019 (#59228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
5.3 - LMÜ/6021//VIG; Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Kontrollergebnisse eines Lebensmittelbetriebes…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
5.3 - LMÜ/6021//VIG; Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Kontrollergebnisse eines Lebensmittelbetriebes im Kreis Kleve betreffend
Datum
28. März 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr, mit Datum vom 25.02.2019 ging hier eine Anfrage nach dem VIG, betreffend die letzten beiden in dem Betrieb Nassauer Stuben Nassauerstr. 4 47533 Kleve durchgeführten lebensmittel rechtlichen Kontrollen, über das Portal "Topf-Secret" (frag-den-Staat / foodwatch) per E-Mail ein. Mit E-Mail vom gleichen Tage habe ich den Eingang der Anfrage bestätigt und einen Vordruck übermittelt, der ausgefüllt an mich zurückzusenden war. In meiner E-Mail habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass eine weitere Bearbeitung der Anfrage erst nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks erfolgen kann. Eine Verzögerung aufgrund einer ggf. verspäteten Rücksendung habe ich nicht zu vertreten. Am 27.03.2019 ging hier nun, wieder über das Portal "Topf-Secret", eine E-Mail ein, womit moniert wird, dass die Anfrage noch immer nicht beantwortet wurde. Ich verweise insoweit auf den Inhalt meiner E-Mail vom 25.02.2019 und auf das Erfordernis der schriftlichen Übermittlung des Originals des aufgefüllten und unterschriebenen Vordrucks, den ich der genannten E-Mail beigefügt hatte. Ich weise abschließend darauf hin, dass der Betrieb "Nassauer Stuben" bereits 2016 abgemeldet wurde. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 5.3 - LMÜ/6021//VIG; Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Kontrollergebnisse eines Lebensmittelbetri…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 5.3 - LMÜ/6021//VIG; Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Kontrollergebnisse eines Lebensmittelbetriebes im Kreis Kleve betreffend [#59228]
Datum
1. April 2019 11:12
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Information, dass der betreffende Betrieb im Jahr 2016 abgemeldet wurde. Aus diesem Grund ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>