Kontrollbericht zu Netto, Badenweiler

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Netto
Ernst-Eisenlohr-Straße 25
79410 Badenweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bisher fand erst eine Kontrolle in dem o.g. Betrieb durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde statt, da der Betrieb erst 2018 neu angemeldet wurde. Die Kontrolle fand am 15.04.2019 statt.
Dabei wurden Mängel festgestellt, die wie folgt dokumentiert sind:
1. Schädlingsbefall
2. Reinigungsdefizite am Kühlraumboden und Tiefkühlraumboden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Netto, Badenweiler [#149871]
Datum
10. Juni 2019 16:45
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Netto Ernst-Eisenlohr-Straße 25 79410 Badenweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründe…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen"
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen …
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Weitergeleitet: Weitergeleitet: Kontrollbericht zu Netto, Badenweiler [#149871]
Datum
13. Juni 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.06.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 13.06.2019 teilten Sie mir folgendes mit: „Eine Herausgabe vo…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Badenweiler [#149871]
Datum
27. August 2019 23:23
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 13.06.2019 teilten Sie mir folgendes mit: „Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.“ Ihre Auslegung ist korrekt, aber nicht ganz vollständig. Mich interessieren ebenfalls die Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den festgestellten Abweichungen getroffen worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a.E. VIG). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft, um Rückfragen diesbezüglich in Zukunft zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner Nachricht zum Betrieb "Markgräfler Winzerstube" sehe ich auc…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Badenweiler [#149871]
Datum
1. September 2019 09:52
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner Nachricht zum Betrieb "Markgräfler Winzerstube" sehe ich auch diese Anfrage als erledigt an. Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Bisher fand erst eine Kontrolle in dem o.g. Betrieb durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde statt, da d…
geschwärzt
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Bisher fand erst eine Kontrolle in dem o.g. Betrieb durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde statt, da der Betrieb erst 2018 neu angemeldet wurde. Die Kontrolle fand am 15.04.2019 statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, die wie folgt dokumentiert sind: 1. Schädlingsbefall 2. Reinigungsdefizite am Kühlraumboden und Tiefkühlraumboden