Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Kontrollbericht zu Netto, Unna
- Anfrage an:
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Genutztes Gesetz:
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- §4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt
- Zusammenfassung der Anfrage
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Netto
Fanny-Mendelssohn-Straße 7
59423 Unna2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Korrespondenz
-
Frist – 19.03.2019
- 15. Jan 2019
- Feb 2019
- Mär 2019
- 19. Mär 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Kontrollbericht zu Netto, Unna [#41593]
- Datum
- 15. Januar 2019 15:01
- An
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Betreff
- Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 15.01.2019
- Datum
- 16. Januar 2019 14:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 15.01.2019 [#41593]
- Datum
- 16. Januar 2019 17:29
- An
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Betreff
- Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 15.01.2019
- Datum
- 23. Januar 2019 13:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 15.01.2019 [#41593]
- Datum
- 25. Januar 2019 20:32
- An
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 25. Januar 2019 20:43
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Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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- Von
- Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 25. Januar 2019 20:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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