Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Netto
Netto Marken-Discount
85283 Wolnzach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort war sehr kurz und es fanden offenbar nur Überprüfungen von Rückrufen statt. Hier der Wortlaut:

Am 10.08.2018 fand eine Rückrufkontrolle ohne Beanstandungspunkte statt.
Am 05.09.2018 fand eine Rückrufkontrolle ohne Beanstandungspunkte statt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach [#42631]
Datum
15. Januar 2019 19:34
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Netto Netto Marken-Discount 85283 Wolnzach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinform…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach [#42631]
Datum
18. Januar 2019 09:45
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.01.2019 haben wir erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, fordern wir Sie hiermit auf, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO") zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist die Behörde verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> dann willige ich in die Weitergabe der Daten ein, aber bitte darum, diese nur…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach [#42631]
Datum
18. Januar 2019 10:45
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> dann willige ich in die Weitergabe der Daten ein, aber bitte darum, diese nur auf Nachfrage und nur im erforderlichen Umfang weiter zu geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer VIG- Anfrage vom 15.01.2019 zu o. g. Betrieb können wir Ihnen folgende Ausku…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach [#42631]
Datum
5. Februar 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer VIG- Anfrage vom 15.01.2019 zu o. g. Betrieb können wir Ihnen folgende Auskunft geben: Am 10.08.2018 fand eine Rückrufkontrolle ohne Beanstandungspunkte statt. Am 05.09.2018 fand eine Rückrufkontrolle ohne Beanstandungspunkte statt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> fanden keine weiteren lebensmittelrechtlichen Überprüfungen, z.B. zur Hygiene…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach [#42631]
Datum
5. Februar 2019 14:55
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> fanden keine weiteren lebensmittelrechtlichen Überprüfungen, z.B. zur Hygiene, statt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage hat sich auf die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfunge…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Netto, Wolnzach [#42631]
Datum
6. Februar 2019 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage hat sich auf die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bezogen. Die Ergebnisse dieser beiden Betriebsprüfungen haben Sie mit unserer gestern versandten E-Mail erhalten. Freundliche Grüße