Kontrollbericht zu Neue Schranne, Schweinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Neue Schranne
Friedhofstraße 26
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Neue Schranne, Schweinfurt [#259832]
Datum
28. September 2022 22:18
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neue Schranne Friedhofstraße 26 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259832/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinfor…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Neue Schranne, Schweinfurt [#259832]
Datum
4. Oktober 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 28.09.2022. Den von Ihnen benannten Betrieb werden wir zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags aus diesem Grund verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 28.09.2022 wandten Sie sich an die Stadt Schweinfurt mit d…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Neue Schranne, Schweinfurt [#259832]
Datum
24. Oktober 2022 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 28.09.2022 wandten Sie sich an die Stadt Schweinfurt mit der Frage, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb Neue Schranne, Friedhofstraße 26, << Adresse entfernt >>, stattgefunden haben und ob es hierbei zu Beanstandungen kam. Sollte letzteres der Fall sein, beantragten Sie die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. Zu Ihrem Antrag können wir Folgendes mitteilen: Seit Durchführung der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem von Ihnen angefragten Betrieb fand ein Betreiberwechsel statt. Seitdem wurde noch keine lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass ein Schreiben an die von Ihnen angegebene Packstation nicht zugestellt werden konnte. Für etwaige künftige Anfragen würden wir daher Ihre Postadresse benötigen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen