Kontrollbericht zu Neustadt Apotheke, Mainz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Neustadt Apotheke
Frauenlobplatz 5
55118 Mainz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Neustadt Apotheke, Mainz [#169571]
Datum
31. Oktober 2019 09:54
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neustadt Apotheke Frauenlobplatz 5 55118 Mainz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Email nebst Anfrage, teilen wir Ihnen mit, dass die Stadt Mainz b…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Neustadt Apotheke, Mainz [#169571]
Datum
31. Oktober 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Email nebst Anfrage, teilen wir Ihnen mit, dass die Stadt Mainz bzw. die Lebensmittelüberwachungsbehörde nicht für die Überwachung bzw. Kontrollen von Apotheken zuständig ist. Dies ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Jugend und Soziales, Fachbereich Arzneimittelrecht. Bitte wenden Sie sich bzgl. Ihrer Anfrage dorthin. Die Kontaktdaten finden Sie sicherlich auf den eingängigen Suchmaschinen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der "Neustadt Apotheke" Handelt es sich tatsächlich um eine Ehemalige …
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Neustadt Apotheke, Mainz [#169571]
Datum
31. Oktober 2019 10:57
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der "Neustadt Apotheke" Handelt es sich tatsächlich um eine Ehemalige Apotheke in der Neustadt, welche jetzt ein Restaurant beheimatet. in diesem Sinne sollte die Zuständigkeit für das Restaurant "Neustadt Apotheke" gegeben sein. für weitere fragen Hilft ihnen eine Suchmaschine ihrer Wahl im Internet mit dem begriff "Neustadt Apotheke Mainz" sicher weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/169571
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Eingangsbestätigung - Ihre Anfrage vom 31.10.2019 - Neustadt-Apotheke - #169571 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinfo…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihre Anfrage vom 31.10.2019 - Neustadt-Apotheke - #169571 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG
Datum
31. Oktober 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. a. Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Eine weitere Nachricht erhalten Sie dann auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
neustadt-apotheke_bericht_geschwaerzt.pdf
387,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.