Kontrollbericht zu Nittiya's Asien-Shop & Thai-Imbis, Landshut

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Nittiya's Asien-Shop & Thai-Imbis
Ländgasse 129
84028 Landshut

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Nittiya's Asien-Shop & Thai-Imbis, Landshut [#46749]
Datum
21. Januar 2019 07:30
An
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nittiya's Asien-Shop & Thai-Imbis Ländgasse 129 84028 Landshut 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihr…
Von
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. Januar 2019 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), in welchem Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen. Unter Bezugnahme hierauf, werden Sie zur Rücknahme Ihres Widerspruchs aufgefordert, da die Behörde gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen hat und Ihrerseits kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO besteht. Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist, sofern der Widerspruch nicht zurückgenommen wird. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#46749] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für I…
An Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#46749]
Datum
27. Januar 2019 17:42
An
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 46749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Antw: AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#46749] (Abwesenheitsnotiz) Sehr geehrte Damen und …
Von
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Betreff
Antw: AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#46749] (Abwesenheitsnotiz)
Datum
27. Januar 2019 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom 25.01.2019 bis einschließlich 28.01.2019 nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Herrn Stefan Wimmer, <<E-Mail-Adresse>> oder 0871/88-1268. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihren Ant…
Von
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
4. Februar 2019 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und den bisherigen Schriftverkehr wird Ihnen mitgeteilt, dass wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet sind, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt, so dass der Antrag des Lebensmittelunternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden kann, zu dem Sie die begehrten Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 08.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihren Ant…
Von
Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt -
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
13. Februar 2019 14:13
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Antrag aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen (Stand 13.02.2019: 36 Anfragen), welche über das Online-Portal "FragDenStaat" bei hiesiger Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sind, höchstwahrscheinlich nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantwortet werden kann. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingang schnellstmöglich bearbeiten und entsprechend bescheiden. Mit freundlichen Grüßen