Kontrollbericht zu Nudelhaus Wolmirstedt, Wolmirstedt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Nudelhaus Wolmirstedt
Schwimmbadstraße 1a
39326 Wolmirstedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Marc Schuler
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Marc Schuler
Betreff
Kontrollbericht zu Nudelhaus Wolmirstedt, Wolmirstedt [#135122]
Datum
28. April 2019 21:27
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Nudelhaus Wolmirstedt Schwimmbadstraße 1a 39326 Wolmirstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Schuler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Schuler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Schuler
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135122] Sehr ge…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135122]
Datum
29. Mai 2019 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schuler, bezüglich Ihres Antrages nach dem VIG weise ich auf folgende Situation hin: 1. Die Antragstellung per E-Mail ist beim Landkreis Börde grundsätzlich nicht zulässig, da der Landkreis Börde keine elektronische Antragstellung ermöglicht. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist nur zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang nach § 3a VwvfG eröffnet. Der Landkreis Börde hat als Empfänger keinen Zugang für Anträge per E-Mail eröffnet. Sie haben jedoch alternativ die Möglichkeit, Ihren Antrag per Fax an unsere Behörde zu senden, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist. 2. Unabhängig von den Antragsmodalitäten darf ich Sie auf den Beschluss des VG Regensburg, Beschluss v. 15.03.2019 – RN 5 S 19.189 aufmerksam machen. Ich zitiere einen Auszug aus den Gründen (Nr. 6) des Beschlusses: "Das VIG sehe eine Veröffentlichung der behördlichen Informationen über das Internet durch die Verbraucher bzw. durch foodwatch/FragDenStaat aber gerade nicht vor. Auf Grundlage des VIG erlangte behördliche Informationen seien ausschließlich für den Beigeladen bestimmt und dürfen nicht über das Internet veröffentlicht werden. Zudem ermächtige § 40 Abs. 1 a LFGB ausschließlich die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von Hygienemängeln unter den dort genannten Voraussetzungen. Dabei müssen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden beachtet werden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt habe." 3. Unter der von Ihnen angegebenen Adresse befindet sich aktuell keine gastronomische Einrichtung mit der Bezeichnung "Nudelhaus". Daher kann Ihr Antrag ohnehin nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Marc Schuler
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135122] Seh…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Marc Schuler
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135122]
Datum
30. Mai 2019 01:02
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> 1. Ich teile da Ihre Ansicht leider nicht. Ich bin der Meinung, dass ein formloser Antrag formlos, d.h. auch per E-Mail möglich sein sollte. Ein Fax mit Unterschrift sehe ich hierbei nicht als formlos an. Ich verweise hierbei auf folgende Anfrage von Arne Semsrott, die Ihnen sicher bekannt sein könnte: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-netto-wolmirstedt/ Auch gibt es bei anderen Städten und Landkreisen die Möglichkeit, die Anfragen formlos und per E-Mail zu schicken, als Beispiel die Stadt Karlsruhe: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-mensa-moltke-karlsruhe/ Da die Auskunft wohl nicht überall so wie bei Ihnen interpretiert wird, empfehle ich Ihnen zudem unverbindlich, für zukünftige Anfragen ihre Rechtsansicht zu evaluieren und bei Bedarf zu überarbeiten, um reibungslosere Anfragen nach VIG zu gewähren. 2. Ich akzeptiere, dass dies Ihre Rechtsauffassung ist. 3. Sie haben natürlich Recht. Der Name des Restaurant lautet "Restaurant Violetta",die Adresse bleibt bei Schwimmbadstraße 1A 39326 Wolmirstedt. Entsprechend dafür gilt meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Schuler Anfragenr: 135122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Schuler << Adresse entfernt >>
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Re: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135122]…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Re: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135122]
Datum
18. Juni 2019 10:35
Status
Sehr geehrter Herr Schuler, der Landkreis Börde hat bislang keinen elektronischen Zugang i.S.d. § 3a VwVfG eröffnet und dies Ihnen auch mitgeteilt. Wir verweisen Sie nach Auskunft unseres Rechtsamtes auf den Rechtsweg, sollten sie nicht bereit sein, die zulässigen Antragswege (Post, Fax oder Niederschrift beim LK Börde) auch für formlose Anträge zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen