Kontrollbericht zu Ochsen, Höfen an der Enz

Anfrage an: Landratsamt Calw

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ochsen
Bahnhofstraße 2
75339 Höfen an der Enz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Calw Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht zu Ochsen, Höfen an der Enz [#174409]
Datum
17. Januar 2020 16:52
An
Landratsamt Calw
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ochsen Bahnhofstraße 2 75339 Höfen an der Enz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174409 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Calw
Verbraucheranfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage vom 17.01.2020 Betrieb: Hotel Ochsen,…
Von
Landratsamt Calw
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucheranfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
22. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 17.01.2020 Betrieb: Hotel Ochsen, 75339 Höfen an der Enz, Bahnhofstraße 2 -- bestätigen Eingang des Antrags vom 17.01.2020 -- Hinweis dass Herausgabe von Kontrollberichten vom VIG nicht vorgesehen ist. -- Hinweis auf Regelungen zur Informierung des betroffenen Betriebes -- Hinweis auf Möglichkeit dass dem Antragsteller (die 1000 Euro übersteigenden) Kosten entstehen können -- Hinweis dass Antrag auch Landesverwaltungsverfahrensgesetz unterliegt, dass Dritte hier kein berechtigtes Interesse geltend machen könnten, dass das LRA einer Weiterleitung des behördlichen Schriftverkehrs (als möglichen Zivilrechtsverstoß) an Dritte nicht zustimmt -- sind bereit die unter Ziffer 1 und 2 gestellten Fragen (nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG) über die festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen zu beantworten -- dies erfolgt falls kein Einspruch bis zum 04.02.2020 eingeht
<< Anfragesteller:in >>
VIG-Anfrage zu Hygiene-Kontrollberichten über „Ochsen, Höfen/Enz“ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage zu Hygiene-Kontrollberichten über „Ochsen, Höfen/Enz“
Datum
23. Januar 2020
An
Landratsamt Calw
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie bitten, meine ursprünglichen beiden Fragen/Anträge unter 1. und 2. vollständig zu berücksichtigen und nicht ohne Prüfung der Voraussetzungen um die Zusendung der vollständigen Kontrollberichte zu reduzieren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Herausgabe der Kontrollberichte selbst zwar nicht vom VIG vorgesehen ist, durch dieses jedoch nicht ausgeschlossen wird. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist dies bereits auch gängige Praxis bei vielen Verbraucherschutz- bzw. Veterinärbehörden. Sie erfolgt gemeinhin nach einer Anhörung des betroffenen Betriebes und anschließender Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den Interessen des angehörten Dritten, falls keine dem Auskunftsbegehren entgegenstehenden Ausschluss- und Beschränkungsgründe oder sonstige Gründe für eine Ablehnung gemäß §§ 3 und 4 VIG festgestellt werden und auch keine sonstigen, dem Antrag entgegenstehenden Hindernisse ersichtlich sind. In diesem Fall ist dann dem Antrag auf Informationserteilung nach Rechtsgüterabwägung stattzugeben. Bitte lassen Sie mir deswegen bei positivem Ergebnis der Abwägung auch die letzten beiden Kontrollberichte zum im Antrag genannten Betrieb zukommen. Hinweis: Die Korrespondenz mit dem LRA Calw wird von mir nicht in seiner Gesamtheit, jedoch in datenschutzkonform bearbeiteter Zusammenfassung von Verfahrensverlauf und Ergebnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In dieser Form enthalten diese Korrespondenzauszüge ausschließlich Informationen, an welchen Dritte durchaus ein berechtigtes Interesse (Verbraucherschutz) geltend machen können. Ihr Einspruch gegen jegliche Veröffentlichung erscheint deswegen als offensichtlich nicht gerechtfertigt. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Calw
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Calw
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ochsen_hoefen_enz_vig_kontrollberichte_geschwaerzt.pdf
637,9 KB

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