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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Okiko Sushi & Grill, Trier

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt — Wasserweg 7-9                                             Rathaus UnserZeichen 32/21                                                                               21.05.2019 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihr Antrag vom 10.05.2019 auf Informationszugang zum Betrieb Okiko Sushi & Grill Simeonstiftplatz 1 54290 Trier nach Prüfung Ihres Antrageserhalten Sie nunmehr folgenden Bescheid Ihrem Antrag nach $ 2 Abs. 1 VIG auf Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wird entsprochen. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Ihre E-Mail wird als Antrag gem. $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG, Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungengetroffen wordensind, gewertet. Bankverbindungen:                                                                        REGI@N     * Sparkasse Trier Kto 900 001 BLZ 585 501 30 sowie andere Bank- und Geldinstitute in Trier T R | E R Postbank Köln 8799-506 BLZ 370 100 50 und Postbank Ludwigshafen 28 198-671 BLZ 545100 67           + 4.
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Ihr Antrag bezieht sich auf die letzten beiden lebensmiittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der o.a. Betriebsstätte und im Beanstandungsfall auf den Zugang desjeweiligen Kontrollberichtes. Ihr Antrag ist zulässig, Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen nicht. Daher ist die Information zu erteilen. Nach Überprüfung der Betriebsakte des angefragten Betriebes wurden die letzten beiden Betriebskontrollen vor Antragstellung am 21.08.2018 und am               27.12.2018 durchgeführt. Abweichungen (Beanstandungen) im Sinne des $ 2 Abs.1 Nr.1 VIG wurden hierbei nicht festgestellt. Ihrem Antrag entsprechendentfällt daher die Übersendung von Kontrollberichten. Das Verwaltungsverfahren wurde einschließlich dieses Bescheides auf dem Postweg durchgeführt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Ihnen daher die beiden Betriebskontrolldaten gleichzeitig mit diesem Bescheid mitgeteilt. Nach 8 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,- € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Trier, Postfach 3470, 54224 Trier, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.trier.de Impressum/Rechtshinweise/Digitale Signatur aufgeführt sind.
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