Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ole Müller'n Schün
Alte Dorfstraße 3
29328 Faßberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    30. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg [#167567]
Datum
30. September 2019 10:16
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ole Müller'n Schün Alte Dorfstraße 3 29328 Faßberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg [#167567]
Datum
1. Oktober 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 30.09.2019. Ich weise Sie darauf hin, dass zunächst eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen wird, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten zur Folge hat. Gem. § 5 Abs. 2 S. 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) habe ich auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Aus diesem Grunde und da die weitere Kommunikation postalisch erfolgen wird, bitte ich um Überprüfung der mir mitgeteilten Daten. Ich benötige von Ihnen eine vollständige Adresse. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in In der Anlage erhalten sie meine postalische Adresse. 29328 Faßberg Am Krähenberg 17…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg [#167567]
Datum
1. Oktober 2019 11:16
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In der Anlage erhalten sie meine postalische Adresse. 29328 Faßberg Am Krähenberg 17 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßb…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg [#167567]
Datum
31. Oktober 2019 11:45
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg“ vom 30.09.2019 (#167567) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167567 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-594-CE-00613H Sehr geehrteAntrag…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg [#167567]
Datum
1. November 2019 12:10
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-594-CE-00613H Sehr geehrteAntragsteller/in da zunächst eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgte und dies eine Beteiligung Dritter darstellt, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Frist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate. Die Frist ist somit nicht überschritten. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-594-CE-01943H Sehr geehrteAntrag…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ole Müller'n Schün, Faßberg [#167567]
Datum
14. November 2019 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,8 KB


Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-594-CE-01943H Sehr geehrteAntragsteller/in meine Antworten auf Ihre Anfrage werden Ihnen per Bescheid in den nächsten Tagen zugestellt. Mit freundlichen Grüßen