Kontrollbericht zu Onurs Garten Grill, Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Onurs Garten Grill
Poststraße 27
65191 Wiesbaden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Onurs Garten Grill, Wiesbaden [#53959]
Datum
31. Januar 2019 14:33
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Onurs Garten Grill Poststraße 27 65191 Wiesbaden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind Sie postalisch unter der von Ihnen angegeben Adresse nicht erreichbar. D…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Onurs Garten Grill, Wiesbaden [#53959]
Datum
15. Februar 2019 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind Sie postalisch unter der von Ihnen angegeben Adresse nicht erreichbar. Damit Ihr Antrag hinreichend begründet ist und weiter bearbeitet werden kann, teilen Sie uns bitte Ihre kompletten Daten mit /Name, Vorname, Anschrift, PLZ, Wohnort). Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben wir bislang keine Antwort auf unsere Mitteilung vom 15.02.2019 erhalten.…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Onurs Garten Grill, Wiesbaden [#53959]
Datum
22. März 2019 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben wir bislang keine Antwort auf unsere Mitteilung vom 15.02.2019 erhalten. Uns liegt keine korrekte Anschrift Ihrerseits vor. In diesem Falle ist Ihr Antrag vom 31.01.2019 nicht hinreichend. Sollten wir bis zum 15.04.2019 keine Mitteilung durch Sie erhalten, müssen wir den Antrag mit den vorliegenden Daten prüfen und ggf. negativ entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 31.01.2019. Mit Schreiben vom 15.02.2019 und …
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Onurs Garten Grill, Wiesbaden [#53959]
Datum
5. Juni 2019 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 31.01.2019. Mit Schreiben vom 15.02.2019 und 22.03.2019 haben wir Sie aufgefordert uns ihre Daten (Anschrift, Postleitzahl, Wohnort) mitzuteilen. Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen. Da uns Ihre Zustimmung nicht vorliegt, ist Ihr Antrag gem. § 4 (1) Satz 3 VIG nicht vollständig, so dass wir diesen nicht weiterbearbeiten werden. Zudem können wir ohne Ihre Zustimmung die Rechte des angefragten Lebensmittelunter-nehmers, als betroffenen Dritten gem. § 5 (2) Satz 4 VIG nicht wahren. Mit freundlichen Grüßen