Kontrollbericht zu Oriente, Wilhelmsdorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Oriente Kebap- und Pizzahaus
Riedhauser Straße 1
88271 Wilhelmsdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der Betrieb, den ich gemeint hatte, hieß gar nicht "Oriente" wie er sich selbst genannt hat, sondern "Kebap und Pizza Wilhelmsdorf".
Der Betrieb existiert nicht mehr, Adresse des Betreibers ist nicht bekannt, also kann keine vorgeschriebene Anhörung stattfinden, also auch kein Informationsanspruch gewährt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Oriente, Wilhelmsdorf [#214277]
Datum
4. März 2021 15:02
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Oriente Kebap- und Pizzahaus Riedhauser Straße 1 88271 Wilhelmsdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214277/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.2021. Eine Nachricht ist auf dem …
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. März 2021 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] LANDRATSAMT RAVENSBURG Veterinäramt Postfach 19 40 88189 Ravensburg [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> https://www.rv.de/Veterinaeramt/
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. März 2021
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
438,5 KB
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 04.03.2021. Der o.g. Betrieb besteht nicht mehr. Nachfolger ist Zeynep-Döner für den Sie ebenfalls einen VIG-Antrag gestellt haben. [sic!] Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.
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AW: Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#214277] Sehr [geschwärzt], ich bezi…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#214277]
Datum
27. März 2021 19:09
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihren Brief "Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Betrieb Oriente Kebap- und Pizzahaus, Riedhauser Straße 1, 88271 Wilhelmsdorf" vom 25.03.2021 (Aktenzeichen [geschwärzt]), in dem Sie mir mitgeteilt haben, dass der Betrieb nicht mehr besteht. Ich bin der Ansicht, das dies unerheblich für den Zugang zu den erfragten Informationen ist. §2, Abs. 1 VIG spricht von einem Zugang zu "allen Daten" über in dem Fall festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen. Die einzige zeitliche Ausnahme ist für die angefragten Informationen die Fünfjahresfrist nach § 3, S. 1, Punkt 1, lit. e. Eine explizite Ausnahme für Betriebe, die zum Antragszeitpunkt nicht mehr bestehen, gibt es nicht. Auch der in §1 formulierte Zweck des Zugangs besteht auch bei einem geschlossenen Betriebe, da beispielsweise auch im Nachhinein ein Interesse an Gewissheit über die hygienischen Zustände in einem Betrieb bestehen kann, bei dem man mal gegessen hat und um frühere Aussagen über den Zustand des Betriebs zu überprüfen. In diesem Fall lässt sich dadurch auch ein Vergleich zu dem nachfolgenden Betrieb (Zeynep-Döner) schließen, der in den gleichen Räumen die gleichen Dienste (auch bei Übernahme von Mitarbeitern, Einrichtung und Praktiken) anbietet. Auch setzen Inhaber/Geschäftsführer von Betrieben häufig ihre Arbeit in der selben Branche fort. Dadurch führt eine Veröffentlichung über Abweichungen/Kontrollberichte von früheren Betrieben zu einer gleichen Transparenz des Marktes und Schutz von Verbraucher*innen wie die Veröffentlichung von bis zu fünf Jahre alten Abweichungen/Kontrollberichte von noch bestehenden Betrieben. Es wäre auch ungerecht gegenüber dem Inhaber eines Betriebes, wenn die Abweichungen/Kontrollberichte seines Unternehmens bekannt gegeben werden würden, die eines Inhabers, der seinen alten Betrieb geschlossen und einen neuen eröffnet hat, aber nicht. Ich bitte Sie, die aufgeführten Punkte zu beachten, zu überprüfen, ob mir der Zugang gewährt werden kann und ggf. den Antrag abzulehen und mir dann die logischen und formalen Ausschlussgründe nach dem VIG mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Automatische Antwort: Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#214277] Sehr [gesc…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#214277]
Datum
27. März 2021 19:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am [geschwärzt], [geschwärzt] März 2021 wieder erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail nicht weitergeleitet wird. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Verwaltungssekretariat unter der Telefonnummer: [geschwärzt] oder per E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [...] Der von Ihnen nach dem Verbraucherin…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
31. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
334,6 KB
[...] Der von Ihnen nach dem Verbraucherinformationsgesetz angefragte Betrieb esteht seit dem Jahr 2010 nicht mehr. Somit sind die Informationen zum Betrieb deutlich vor 5 Jahren entstanden und es besteht kein Anspruch auf Auskunftserteilung. Deshalb kann Ihnen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 e) kein Zugang zu der geforderten Information gewährt werden, da die Fünfjahresfrist überschritten ist. [...]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#214277] Sehr [geschwärzt], ich bezi…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#214277]
Datum
3. April 2021 21:11
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihren Brief "Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Betrieb Oriente Kebap- und Pizzahaus, Riedhauser Straße 1, 88271 Wilhelmsdorf" vom 31.03.2021 (Aktenzeichen [geschwärzt]), in dem Sie mir mitgeteilt haben, dass der Betrieb seit 2010 nicht mehr besteht. Seit mindestens einigen Jahren und bis April oder Mai 2020 gab es in der Riedhauser Straße 1, Wilhelmsdorf, in den gleichen Räumen wie der einige Zeit später eröffnete Zeynep-Döner, einen Döner und Pizza-Laden, der sich Oriente - Kebap- und Pizzahaus (oder so ähnlich) genannt hat. Scheinbar ist der Betrieb entweder nicht ordnungsgemäß verzeichnet oder unter einem anderen Namen. Könnten Sie mir (unabhängig von einem Anspruch auf die Kontrollberichte) mitteilen, ob es im Zeitraum von 2010 bis 2020 einen anderen Betrieb als "Oriente Kebap- und Pizzahaus" und "Zeynep-Döner" an dieser Adresse gab und mir ggf. aufgrund der in meiner E-Mail vom 27. März 2021 aufgeführten Gründe die in meiner E-Mail vom 4. März 2021 aufgeführten Informationen zusenden bzw. überprüfen, warum dieser Betrieb nicht verzeichnet ist? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [...] Seit dem Jahr 2010 bis Ende April 20…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
368,9 KB
[...] Seit dem Jahr 2010 bis Ende April 2020 gab es in der Riedhauser Str. 1 in Wilhelmsdorf den Betrieb "Kebap und Pizza Wilhelmsdorf". Der Betrieb war ordnungsgemäß beim Veterinäramt, Landratsamt Ravensburg gemeldet. Der jetzige Wohnort des damaligen Betreibers ist uns nicht bekannt. Somit könnte dieser zu Ihrer Verbraucheranfrage nicht angehört werden. Eine Anhörung wäre aber erforderlich, damit er sich dazu äußern kann. Somit kann Ihre Anfrage nicht weiterbearbeitet werden (d.h. eine Zusendung von Kontrollberichten kann leider nicht erfolgen). [...]