Sehr Antragsteller/in
Aufgrund der Übertragung vorübergehender Tätigkeiten zur Kontaktnachverfolgung von an Covid-19 erkrankten Personen und Erstellung von Quarantäne-/Genesenen-Bescheiden, kommen wir leider erst jetzt dazu Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu bearbeiten.
Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 15.12.2020
auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum Betrieb:
Original Thüringer Wurstwaren GmbH Bestes aus Triptis
Zeppelinstr. 10
07819 Triptis
Aktenzeichen: SOK-FD25-LM-20-21-fe/kl
Wir bitten Sie, bei weiterem Schriftverkehr das o. g. Aktenzeichen anzugeben.
Wir legen Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen
********* nach dem Lebensmittelrecht sowie
********* Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden,
********* für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.
In Ihrem oben genannten Antrag haben Sie folgende Erklärung abgegeben:
"Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte."
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG verpflichtet sind, auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen.
Falls Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, teilen Sie uns das bitte bis zum 30.08.2021 mit. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen.
Hinweise zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens:
Wir werden Ihren Antrag dann wie folgt prüfen und bescheiden:
1. Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes mit der Möglichkeit eine Stellungnahme binnen einer Frist von zwei Wochen abzugeben.
2. Auswertung möglicher Bedenken, die im Rahmen der Anhörung vom Lebensmittelbetrieb vorgetragen werden.
3. Entscheidung über den Antrag in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der sowohl Ihnen als Antragsteller als auch dem Lebensmittelbetrieb als Betroffenen zugestellt wird.
4. Rechtsmittel: Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
5. Übersendung der Ihrerseits beantragten Informationen erfolgt nach dieser Frist in einer separaten Mitteilung, wenn
a. kein fristgerechter Antrag des Lebensmittelunternehmers auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde und
b. der Bescheid nach Nummer 3. zu Ihren Gunsten entschieden wurde.
6. Rechtsschutz: Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine beantragten Informationen zur Verfügung gestellt.
Bearbeitungsfrist
Aufgrund der Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmers) verlängert sich die Frist für die Entscheidung von einem auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 VIG).
Derzeit ist nicht absehbar, ob die vorgenannte Frist eingehalten werden kann, weil Maßnahmen der behördlichen Gefahrenabwehr und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eine höhere Priorität haben und deren Umfang und Anzahl nicht vorhersehbar bzw. planbar sind.
Kommunikationswege
Die beantragten Auskünfte bzw. deren Bescheidung erfolgen zur Sicherstellung des Datenschutzes nur auf postalischem Wege der im Antrag angegebenen Anschrift.
********* Die Gefahr der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Informationsgewährung ist ein hinreichender wichtiger Grund nach § 6 VIG, dass der Schriftverkehr bzw. die Informationsgewährung nur auf postalischem Wege erfolgen kann.
Begründung:
********* Mit der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse kann Ihre Identität nicht ausreichend sichergestellt werden.
********* Die Behörde ist nicht gehalten zur Veröffentlichung amtlicher Informationen auf einer Internetplattform durch elektronische Bereitstellung beizutragen. Da in diesem Fall die Informationen für andere, außerhalb des Verfahrens stehende, zugänglich gemacht werden und gleichzeitig mögliche datenschutzrechtliche Belange des Lebensmittelunternehmers verletzt werden.
********* Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für alle aus der Veröffentlichung resultierenden Folgen der Antragsteller die Verantwortung trägt.
Prüfen Sie daher ob Ihre Angaben zu Ihrer Anschrift richtig und vollständig sind.
Hinweise zu den Gebühren und Auslagen
********* Der Zugang zu den beantragten Informationen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 ist gemäß § 7 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Ihr Antrag erfüllt diese Bedingungen und ergeht gebühren und auslagenfrei.
Hinweise zum Datenschutz
********* Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch unseren Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Saale-Orla-Kreises erhoben, verarbeitet und gespeichert.
********* Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des VIG. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG.
********* Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ggfs. nur gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 des VIG.
Anlage: Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DS-GVO
Im Auftrag
Mit freundlichen Grüßen