brief-lra-ox.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu OX Café Bar Restaurant, Heitersheim“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
- kontaktieren Sie uns direkt
Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
ARZWALD Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Gesundheitlicher Fachbereich 380 Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Verbraucherschutz Frau Jöhle Sautierstraße 30, 79104 Freiburg i. Br. Zimmernummer: 504 Herrn Thomas Schiessel Telefon: 0761 2187-3810 Hattsteinstr 9 Telefax: 0761 2187-773810 n . E-Mail: verbraucherschutz@lkbbh.de 79423 Heitersheim Sprechzeiten: Montag - Freitag 08 - 12 Uhr Mittwoch 14 - 16 Uhr Antrag auf Information gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes "OX Cafe Bar Restaurant" in 79423 Heitersheim, Im Stühlinger 10; Ihr Antrag vom 21.05.2019 Freiburg, den 01.07.2019 Unser Zeichen: 380.0.10-505.002 Sehr geehrter Herr Schiessel, aufgrund Ihres Antrages vom 21.05.2019 werden wir Ihnen gemäß 8 5 Abs. 1 und 8 6 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen. Da der verantwortliche Betreiber als beteiligter Dritter ebenfalls die Möglichkeit hat gegen den mit heutigem Datum erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen, werden wir Ihnen die dem Fach- bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz bekannten Informationen zu den letzten beiden planmäßigen Kontrollen, unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, ebenfalls auf dem Post- weg bekanntgeben. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg Widerspruch erhoben werden. Die 5 ist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium, Kaiser-Joseph-Str. 167, 098 Freiburg eingelegt wird. freundlichen Grüßen le I De z ntrale: 0761 2187-0 « www.breisgau-hochschwarzwald.de » poststelle@lkbh.de cure E-Mail: epost@lkbh.de »- De-Mail: poststelle@lkbh.de-mail.de parkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau » IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 » BIC: FRSPDE66 ostbank Karlsruhe » IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 » BIC: PBNKDEFF