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Kontrollbericht zu Oxmox, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Oxmox
Artilleriestraße 1
49076 Osnabrück

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann ha…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Oxmox, Osnabrück [#54216]
Datum
1. Februar 2019 10:35
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Oxmox Artilleriestraße 1 49076 Osnabrück 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 01.02.2019 auf Auskünfte nach dem…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer TopfSecret-Anfrage: Kontrollbericht zu Oxmox, Osnabrück [#54216]
Datum
11. Februar 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 01.02.2019 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb "Oxmox, Osnabrück ". Aufgrund einer Vielzahl von derzeit eingehenden Anträgen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie nicht umgehend eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Landkreis Osnabrück gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besteht für diesen Fall nicht. Insofern bitte ich um Mitteilung bis zum 18.02.2019, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen auch bei Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Lebensmittelbetrieb aufrechterhalten. Sofern ich bis zu diesem Termin keine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit zugleich keine Einwände gegen die ggf. erfolgende Weitergabe Ihrer o.g. Daten haben. Ergänzende Hinweise zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 10 – Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück - erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ggfs. gem. § 5 VIG. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information…vo>. Den Landkreis Osnabrück, Fachdienst 10, als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, << Adresse entfernt >>, kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren. Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft - Recht auf Berichtigung oder Löschung - Einschränkung der Verarbeitung - Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
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