Kontrollbericht zu OXN, Künzelsau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
OXN
Hauptstraße 15
74653 Künzelsau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu OXN, Künzelsau [#181558]
Datum
27. Februar 2020 21:36
An
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: OXN Hauptstraße 15 74653 Künzelsau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181558 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.02.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu OXN, Künzelsau [#181558]
Datum
4. März 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.02.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. März 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
648,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zu meinen Anfragen. Die mir postalisch zugestellte Nachr…
An Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu OXN, Künzelsau [#181558]
Datum
8. März 2020 14:41
An
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zu meinen Anfragen. Die mir postalisch zugestellte Nachricht scheint sich noch auf frühere Anschreiben der Aktion "Topf Secret" zu beziehen. Meine Anfrage hat einen anderen Inhalt und widerspricht beispielsweise nicht der generellen Datenweitergabe über die DSGVO. In meiner Anfrage wird nur angemerkt, dass meine Daten nur auf explizite Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergegeben werden dürfen. Sollte der betroffene Betrieb so eine Nachfrage stellen, stimme ich der Offenlegung meines Namens und meiner Adresse zu. Ich gehe davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Betrieb aktiv und auf eigene Veranlassung danach fragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Zu Ihrer Frage bzgl. Ziffer 1 meiner Anfrage meine ich alle von Ihnen aufgezählten Kontrollen, da ich wissen will, ob der Betrieb regelmäßig kontrolliert wird und ob dabei Verstöße festegestellt wurden. Da diese Daten in Deutschland aktuell nicht von Amts wegen direkt veröffentlicht werden, frage ich die für mich relevanten Betriebe einzeln an, um zu entscheiden, ob ich mich dort weiter guten Gewissens bewirten lassen kann. Ich war heute doch sehr überrascht 5 separate Briefe mit jeweils dem selben Inhalt, nur verschiedenen Aktenzeichen zu erhalten. Meine Bitte war eine Beantwortung in elektronischer Form (E-Mail). Dies schont die Umwelt und verhindert unnötige Porto-Kosten für die Steuerzahler. In den von Ihnen versendeten Schreiben, sehe ich auch keine Datenschutzrechtlichen Gründe hiervon abzusehen und weise auf § 6 Abs. 1 S. 2 VIG hin, welches nur in wichtigem Grund einen abweichenden Kommunikationsweg gewährt. Auf die angefragten Daten hat ohnehin jeder einen Anspruch auf Offenlegung, sodass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des betroffenen Betriebes erkennen kann. Deshalb bitte ich Sie nochmals per E-Mail zu antworten, oder mir ansonsten den wichtigen Grund zu erläutern. Falls ein postalischer Weg unabdingbar ist, so bitte ich um eine Bündelung der Antworten in einer Sendung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181558 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
332,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer postalischen Antwort vom 24.04.2020 entnehme ich, das bei der letzten Kontro…
An Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu OXN, Künzelsau [#181558]
Datum
3. Mai 2020 19:18
An
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer postalischen Antwort vom 24.04.2020 entnehme ich, das bei der letzten Kontrolle des Betriebs “OXN” in Künzelsau (am 12.04.2019) Mängel festgestellt wurden. Gemäß des Schreibens zur Eingangsbestätigung der Anfrage vom 4.03.2020 wurden “alle Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden” angefragt. Jedoch entnehme ich Ihrer Antwort nur “Mängel beim Hygienemanagement und der Einhaltung der Vorgaben der betrieblichen Eigenkontrolle”. Könnten Sie hier bitte die Anfrage vollständig beantworten mit “allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden”? Meine Bitte war eine Beantwortung in elektronischer Form (E-Mail). Dies schont die Umwelt und verhindert unnötige Porto-Kosten für die Steuerzahler. In den von Ihnen versendeten Schreiben, sehe ich auch keine Datenschutzrechtlichen Gründe hiervon abzusehen und weise erneut auf § 6 Abs. 1 S. 2 VIG hin, welches nur in wichtigem Grund einen abweichenden Kommunikationsweg gewährt. Auf die angefragten Daten hat ohnehin jeder einen Anspruch auf Offenlegung, sodass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des betroffenen Betriebes erkennen kann. Deshalb bitte ich Sie nochmals per E-Mail zu antworten, oder mir ansonsten den wichtigen Grund zu erläutern. Falls ein postalischer Weg unabdingbar ist, so bitte ich um eine Bündelung der Antworten in einer Sendung. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181558 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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