Kontrollbericht zu Paki Döner Pizza, Hamm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Paki Döner Pizza
Caldenhofer Weg 88
59063 Hamm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Paki Döner Pizza, Hamm [#154885]
Datum
9. Juli 2019 15:48
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Paki Döner Pizza Caldenhofer Weg 88 59063 Hamm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteA…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz
Datum
18. Juli 2019 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 09.07.2019 ist bei mir eingegangen. Da ich mir vorbehalte, Ihnen die beantrage Auskunft zu "Paki Döner Pizza, Caldenhofer Weg 88, 59063 Hamm" auf dem Postweg zu übersenden, bitte ich um Mitteilung Ihrer Anschrift. In diesem Zusammenhang weise ich weiterhin darauf hin, dass gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz auf Nachfrage des Unternehmens Name und Anschrift des Antragstellers offen zu legen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz [#154885]…
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz [#154885]
Datum
18. Juli 2019 12:10
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse lautet << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz -VIG- Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich zwischenze…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz -VIG-
Datum
13. August 2019 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich zwischenzeitlich beschieden. Den diesbezüglichen Bescheid habe ich zunächst nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG dem verfahrensbeteiligten Dritten (hier: "Paki Döner Pizza") bekanntgegeben. Sobald dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat, werde ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen und den Informationszugang gewähren. Ich bitte insoweit noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen