Kontrollbericht zu Palast Pizzeria & Grillhaus, Aachen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Palast Pizzeria & Grillhaus
Südstraße 70
52064 Aachen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Palast Pizzeria & Grillhaus, Aachen [#36003]
Datum
14. Januar 2019 10:41
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Palast Pizzeria & Grillhaus Südstraße 70 52064 Aachen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass w…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Palast Pizzeria & Grillhaus, Aachen [#36003]
Datum
4. Februar 2019 09:30
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
1,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen # 36003, Ihr Schreiben vom 12.3.2019 [#36003] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen # 36003, Ihr Schreiben vom 12.3.2019 [#36003]
Datum
16. März 2019 19:50
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Palast Pizzeria & Grillhaus, Aachen“ vom 14.01.2019 (#36003) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Sie haben mich mit Schreiben vom 12.3.2019 gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass ich den Antrag auf Informationsgewährung aufrecht erhalte. Dies bestätige ich hiermit: Ich halte meinen Antrag auf Informationsgewährung aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Ablehnung Ihres Antrags auf Informationserteilung gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) inhaltlich zusammengefa…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Ihres Antrags auf Informationserteilung gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
inhaltlich zusammengefasst: Ablehung im Kontext des 1 BvF 1/13 vom 21.3.2018, nur der Staat darf veröffentlichen, unzulässige Umgehung des §40 1a LFGB , Veröffentlichung nicht rückholbar "Nach Auffassung der Behörde überwiegt hier das Interesse des Betriebes, an einer Nichtherausgabe der Informationen, insbesondere da eine Herausgabe der Kontrollberichte an den Antragsteller und damit die entsprechende Kenntnisnahme durch den Antragsteller und ggf. die Veröffentlichung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte und der Informationszugang für den betroffenen Betrieb zu erheblichen Nachteilen führen kann. Demgegenüber ist kein vorrangiges Interesse des Antragstellers an der Übermittlung der beantragten Informationen ersichtlich. Schwere und unzumutbare Nachteile aufgrund der Nicht-Zugänglichmachung der Informationen drohen für den Antragsteller damit gerade nicht."

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Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.12.2019, Az. 39.3-VIG Topf Secret Sehr geehrteAntragsteller/in ich lege geg…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.12.2019, Az. 39.3-VIG Topf Secret
Datum
30. Dezember 2019
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich lege gegen den Bescheid vom 19.12.2019, Az. 39.3-VIG Topf Secret, Widerspruch ein. Die von Ihnen angewandte Argumentation zur Ablehnung meines Antrages hat für mich als juristischen Laien nach kurzer Durchsicht des “Rechtsgutachtens zu Topf Secret von Geulen&Klinger” anderslautende Rechtssprechung ausgeblendet. Diese ist jedoch mit einzubeziehen. Ich lege eine Abschrift des Rechtsgutachtens bei, und verweise besonders auf die Seiten 13ff ebenda. Mangels eigener Rechtskenntnis verweise ich auf die dort dargelegte Argumentation und mache sie mir zueigen. Mit freundlichen Grüßen