Kontrollbericht zu Panda House, F

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Panda House
Schwabacher Straße 3, 90537 F
90537 Feucht

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Richard Gihr
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
Richard Gihr
Betreff
Kontrollbericht zu Panda House, F [#150467]
Datum
13. Juni 2019 17:08
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Panda House Schwabacher Straße 3, 90537 F 90537 Feucht 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Richard Gihr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Richard Gihr << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Richard Gihr
Landratsamt Nürnberger Land
Ihre VIG-Anfrage Sehr geehrter Herr Gihr, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen, kann aber nur nach Angabe Ihrer v…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
Ihre VIG-Anfrage
Datum
14. Juni 2019 07:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,0 KB


Sehr geehrter Herr Gihr, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen, kann aber nur nach Angabe Ihrer vollständigen Wohnadresse bearbeitet werden, die der Antrag nicht enthält. Sollten Sie diese Daten nicht bis spätestens 19.06.2019 vervollständigen, betrachten wir Ihren Antrag als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Richard Gihr
AW: Ihre VIG-Anfrage [#150467] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollb…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
Richard Gihr
Betreff
AW: Ihre VIG-Anfrage [#150467]
Datum
21. Juli 2019 13:48
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Panda House, F“ vom 13.06.2019 (#150467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Richard Gihr Anfragenr: 150467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Richard Gihr << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Nürnberger Land
WG: Ihre VIG-Anfrage [#150467] Sehr geehrter Herr Gihr, wir haben Sie mit e-mail vom 14.06.2019 um Vervollständig…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
WG: Ihre VIG-Anfrage [#150467]
Datum
23. Juli 2019 08:47
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,0 KB


Sehr geehrter Herr Gihr, wir haben Sie mit e-mail vom 14.06.2019 um Vervollständigung Ihrer persönlichen Daten gebeten und Ihnen dafür eine Frist bis 19.06.2019 gesetzt. Nachdem Sie darauf nicht fristgerecht reagiert haben, wurde Ihr Antrag, wie damals angekündigt, als erledigt betrachtet. Mit freundlichen Grüßen