Kontrollbericht zu Park Kebap, Ostfildern

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Park Kebap
Bonhoefferstraße 1
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Park Kebap, Ostfildern [#43750]
Datum
16. Januar 2019 10:57
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Park Kebap Bonhoefferstraße 1 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Plochingen, den 31.01.2019 Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 16.…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Park Kebap, Ostfildern [#43750]
Datum
31. Januar 2019 13:20
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Plochingen, den 31.01.2019 Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bonhoefferstraße 1 in 73760…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bonhoefferstraße 1 in 73760 Ostfildem"
Datum
31. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres oben genannten Antrags vom 16. 01. 2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für'die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betreiber) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Aufgrund der Vielzahl (derzeit über 120 Anträge) von VIG Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat. de" bei unserer Behörde eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht, gemäß § 5 Absatz 2 VIG, beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge, in der Reihenfolge Ihres Eingangs, schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 . 000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bonhoefferstraße 1 in 7…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bonhoefferstraße 1 in 73760 Ostfildem" [#43750]
Datum
4. Februar 2019 15:33
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schriftliche Mitteilung vom 31.01.2019 Meine Frage bezieht sich auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Ich kenne den bezüglich meiner Anfrage genannten Betrieb als Gast, habe bis jetzt nur gute Erfahrung mit ihm gemacht und würde meinen Eindruck durch die angeforderten Informationen gerne ergänzen. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelüberwachung; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bo…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bonhoefferstraße 1, << Adresse entfernt >>"
Datum
30. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 04. 02. 2019 und teilen Ihnen dazu folgendes mit: Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 31. 01. 2019 erwähnt haben, sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in § 5 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich eine Weitergabe von Name und Adresse des Antragsstellers auf Nachfrage des Dritten (Lebensmittelunternehmer) vor. Ihrer Bitte, bei Ihnen nochmals nachzufragen, ob Ihr Name und Ihre Anschrift weitergegeben werden dürfen, nachdem der betroffene Betrieb danach gefragt hat, kann nicht entsprochen werden, da der Anspruch des Lebensmittelunternehmers, die Identität des Antragstellers zu erfahren, spätestens bei Anhörung des Lebensmittelunternehmers entsteht. Daher ist ein Tätigwerden unserer Behörde unter dem Vorbehalt einer nochmaligen Rückfrage über die Bereitschaft zur Preisgabe der Identität nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Anfrage nur weiter bearbeitet werden kann, wenn sie bedingungslos gestellt wird. Selbst eine zunächst ausbleibende Nachfrage des Lebensmittelunternehmers im Rahmen der Anhörung schützt Sie nicht vor späteren Anfragen des Lebensmittelunternehmers nach Ihren Daten. Wird derWiderspruch der Datenweitergabe nicht bedingungslos zurückgenommen, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Wir beabsichtigen daher, Ihren Antrag abzulehnen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgäbe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb „Park Kebap, Bonhoefferstraße 1, << Adresse entfernt >>" [#43750]
Datum
12. Mai 2019 12:30
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte die Anfrage zu "Park Kebap" unter den entsprechenden Umständen NICHT aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>