Kontrollbericht zu Parkschenke, Grünstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Parkschenke
Stadtpark 6
67269 Grünstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Parkschenke, Grünstadt [#164701]
Datum
23. August 2019 11:11
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Parkschenke Stadtpark 6 67269 Grünstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlich…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Hier: Parkschenke in Grünstadt
Datum
4. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum 10. April 2019 und 07. Mai 2019 (1 L 287/19.KO, und 1 L 403/19.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz vorerst die Herausgabe von Lebensmittel-Kontrollberichten, die zum Zwecke der Veröffentlichung auf der Internet-Plattform „Topf Secret“ von zwei Privatpersonen beantragt worden waren, untersagt. Das Verwaltungsgericht begründet diesen Beschluss u.a. wie folgt: „Durch die dann zu erwartende Veröffentlichung auf „Topf Secret“ entstünden für die Unternehmen im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile. In einer solchen Konstellation dürften die Auskunftsbescheide nur vollzogen werden, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig und die Bescheide mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit rechtmäßig seien. Das sei hier jedoch nicht der Fall, weil sich mehrere im Hauptsacheverfahren noch zu klärende Sach- und Rechtsfragen stellten. Insbesondere müsse man sich mit der Frage befassen, ob die staatliche Informationsweitergabe aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Online-Plattform nicht einer unmittelbaren staatlichen Warnung gleichkomme und daher anderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliege.“ (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes 20/2019) Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 15.03.2019 (RN 5 S 19.189) ebenfalls die Herausgabe von Lebensmittel-Kontrollberichten untersagt und stellte hierbei folgende Leitsätze auf: „1. Es ist im Hauptsacheverfahren zu klären, ob ein über die von foodwatch/FragDenStaat betriebene Plattform „Topf Secret“ gestellter Antrag rechtsmissbräuchlich ist und einer unzulässigen Umgehung des $ 40 Abs. 1a LFGB gleichkommt. 2. Staatliche Veröffentlichungen wirken sich auf die Wettbewerbsposition eines am Markt tätigen Unternehmens mit einer deutlich größeren Intensität aus als die Informationsgewährung an eine einzelne antragstellende Privatperson. 3. Es ist im Hauptsacheverfahren zu klären, ob die staatliche Informationsweitergabe an einen Antragsteller, der seinen Antrag über die Plattform „Topf Secret“ stellt, aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Plattform in ihren Auswirkungen nicht einer unmittelbaren staatlichen Information sehr nahe kommt.“ Das Verwaltungsgericht Würzburg schließt sich in einem gleich gelagerten Verfahren mit Beschluss vom 08.05.2019 (W 8 S 19.443) dem Verwaltungsgericht Regensburg an und ordnete ebenfalls die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Herausgabe der Kontrollbericht an. Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse bestehen inzwischen erhebliche Bedenken daran, ob die Weitergabe der Kontrollberichte bzw. der Kontrollergebnisse im Einklang mit geltenden Recht erfolgen kann. Bis zur gerichtlichen Klärung in einem Hauptsacheverfahren werden wir daher die Bearbeitung Ihres Antrages, ohne diesen abzulehnen, zurückstellen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrecht…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Informationen zu letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Hier: Parkschenke in Grünstadt [#164701]
Datum
14. Januar 2020 18:13
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Parkschenke, Grünstadt“ vom 23.08.2019 (#164701) wurde von Ihnen im September letzten Jahres zurückgestellt. Da der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Bedenken der von Ihnen angeführten Instanzen nicht geteilt hat (10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19), gehe ich davon aus dass der Bearbeitung meines Antrages nichts mehr im Wege steht. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164701 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>