Kontrollbericht zu Pascha Kebap, Schweich

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pascha Kebap
Brückenstraße 48, Schweich

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pascha Kebap, Schweich [#40438]
Datum
15. Januar 2019 11:14
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pascha Kebap Brückenstraße 48, Schweich 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Ja…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
29. Januar 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - Pascha Kebap, Schweich - Ihr Zeichen Abt. 12/VIG/Nr. 1/2019 [#40438] Sehr g…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - Pascha Kebap, Schweich - Ihr Zeichen Abt. 12/VIG/Nr. 1/2019 [#40438]
Datum
1. Februar 2019 12:09
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zwischenzeitliche Antwort per Post vom 30. Januar 2019. Ich habe selbstverständlich Verständnis dafür, dass es durch eine aktuell erhöhte Anzahl von Anfragen zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. Umso mehr bedanke ich mich für die Bearbeitung. Sie haben mich gebeten, zu bestätigen, ob ich den Antrag aufrecht erhalten möchte, auch wenn mein Name und meine Anschrift an das betreffende Lebensmittelunternehmen weitergeleitet werden müssen. Ich möchte meine Anfrage in der Tat aufrecht erhalten, bitte Sie aber darum, mir bei der finalen Antwort mitzuteilen, ob das Unternehmen eine entsprechende Nachfrage gestellt hat und ob meine Daten entsprechend weitergeleitet wurden. Sofern keine solche Nachfrage des Unternehmens bei Ihnen eingeht, bitte ich Sie nach wie vor darum, meine Daten nicht weiterzugeben. Weitere Rückfragen an mich können Sie bei Bedarf gerne an <<E-Mail-Adresse>> richten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 40438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - Pascha Kebap, Schweich - Ihr Zeichen Abt. 12/VIG/Nr. 1/2019 [#40438] Sehr g…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - Pascha Kebap, Schweich - Ihr Zeichen Abt. 12/VIG/Nr. 1/2019 [#40438]
Datum
1. Februar 2019 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in selbstverständlich werden wir Sie darüber informieren sofern der Lebensmittelunternehmer im Rahmen seiner Anhörung den Namen und die Anschrift des Antragstellers erfragen sollte. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, werden wir von uns aus Ihre persönlichen Daten nicht weitergeben. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
pascha-kebap_geschwaerzt.pdf
1,6 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.