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Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
pavillon
Waldheimer Straße 11
86899 Landsberg am Lech

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech [#<< Adresse entfernt >>56933]
Datum
11. Juli 2019 09:53
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: << Adresse entfernt >>. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: pavillon Waldheimer Straße << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> <Information-entfernt> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. << Adresse entfernt >> VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Wir benötigen zur weiteren Bearbeitung ihre voll…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech [#<< Adresse entfernt >>56933]
Datum
11. Juli 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Wir benötigen zur weiteren Bearbeitung ihre vollständige Postanschrift. Dem Betrieb sind auf Anfrage Ihre personenbezogenen Daten mitzuteilen. Dieser Anspruch endet auch nicht mit Erteilung der Auskunft. Deshalb ist die Bearbeitung nur möglich, wenn wir Ihre Daten kennen. Sollten sie uns nicht bis zum << Adresse entfernt >>5.07.20<< Adresse entfernt >>9 Ihre vollständige Anschrift mitteilen werden wir den Antrag ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in .ich habe bereits meine Postanschrift mitgeteilt und bitte deshalb um Beantwortung m…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech [#<< Adresse entfernt >>56933]
Datum
11. Juli 2019 12:25
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in .ich habe bereits meine Postanschrift mitgeteilt und bitte deshalb um Beantwortung meiner Frage bezüglich der Lebensmittelüberwachung des Restaurant "PAVILLON".. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Welfenstr. << Adresse entfernt >>, <Information-entfernt> Anfragenr: << Adresse entfernt >>56933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech“ …
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech [#156933]
Datum
13. August 2019 12:36
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech“ vom 11.07.2019 (#156933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag vom 11.07.2019 angehört. Deshalb verlängert sich d…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu pavillon, Landsberg am Lech [#156933]
Datum
13. August 2019 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag vom 11.07.2019 angehört. Deshalb verlängert sich die gesetzliche Frist bis zur Verbescheidung auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.