Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pe.Es Kottmeier
Bräuhausstraße 18
82152 Planegg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
30. November 2021 02:26
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pe.Es Kottmeier Bräuhausstraße 18 82152 Planegg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234143/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG erhalten. Wir bitten um Verstän…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
30. November 2021 07:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG erhalten. Wir bitten um Verständnis, das es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in leider konnten wir die beantragte Information nicht an die angegebene Adresse zusenden, der…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
15. März 2022 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider konnten wir die beantragte Information nicht an die angegebene Adresse zusenden, der Brief kam mit "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg“ v…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
3. April 2022 23:01
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg“ vom 30.11.2021 (#234143) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg“ v…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
3. April 2022 23:03
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg“ vom 30.11.2021 (#234143) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in bereits mit Mail vom 15.03.2022 wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Landratsamt München Ihnen …
Von
Landratsamt München
Betreff
Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
4. April 2022 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bereits mit Mail vom 15.03.2022 wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Landratsamt München Ihnen die beantragte Information nicht an die angegebene Adresse zusenden kann, da der Brief mit "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurückkam. Da Sie jetzt in Ihrem Antrag eine neue Anschrift in Berlin vermerkt haben, gehen wir davon aus, dass Ihnen die Post nun an dieser Adresse zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihrer Mail vom 03.04.2022 wurde Ihnen die Informationserteilung an die untenstehen…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Pe.Es Kottmeier, Planegg [#234143]
Datum
12. April 2022 08:31
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihrer Mail vom 03.04.2022 wurde Ihnen die Informationserteilung an die untenstehende angegebene Anschrift in Berlin zugestellt. An dieser Anschrift sind Sie jedoch nicht bekannt. Nachdem Ihnen nun zum zweiten Mal die beantragte Information nicht postalisch zugestellt werden konnte bzw. offensichtlich nicht zutreffende Wohnsitzanschriften angegeben wurden, wird von Seiten des Landratsamt München kein weiterer Zustellversuch unternommen und Ihr Antrag als erledigt betrachtet. Mit freundlichen Grüßen