Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Penny Markt
Moosheimer Straße 29
88348 Bad Saulgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informat…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau [#145044]
Datum
22. Mai 2019 19:08
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Penny Markt Moosheimer Straße 29 88348 Bad Saulgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang der u. g. Anfrage wird bestätigt. Wir werden das Lebensmittelunternehme…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau [#145044]
Datum
23. Mai 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
64,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang der u. g. Anfrage wird bestätigt. Wir werden das Lebensmittelunternehmen im Rahmen einer Anhörung beteiligen. Die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages verlängert sich dadurch auf 2 Monate ( § 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau“ vom 22.05.201…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau [#145044]
Datum
27. Juni 2019 14:28
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau“ vom 22.05.2019 (#145044) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 145044 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt]
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie unserer Email vom 23.05.2019 entnehmen können, wurde das Lebensmittelunterne…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau [#145044]
Datum
28. Juni 2019 08:31
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie unserer Email vom 23.05.2019 entnehmen können, wurde das Lebensmittelunternehmen im Rahmen einer Anhörung beteiligt. Es wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass sich die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages daher auf 2 Monate verlängert. (§ 5 Abs. 2 VIG) Weiter verweisen wir auf die am 25.06.2019 schriftlich per Post übersandte Entscheidung über den gestellten Antrag. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke,ich habe die ihre Entscheidung am 27.06.2019 erhalten. ... Mit freundlichen …
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny Markt, Bad Saulgau [#145044]
Datum
28. Juni 2019 11:37
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke,ich habe die ihre Entscheidung am 27.06.2019 erhalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Beschluss von 08.07.2019 Penny Markt hatte gegen mein Antrag auf Auskunft nach dem VIG vor dem Verwaltungsgericht …
Von
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss von 08.07.2019
Datum
8. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
1,7 MB
1,6 MB
1,7 MB
1,6 MB
geschwärzt
480,5 KB
1,6 MB
1,6 MB
1,7 MB
1,7 MB
1,7 MB
1,7 MB
1,7 MB
1,3 MB
Penny Markt hatte gegen mein Antrag auf Auskunft nach dem VIG vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt und beantagt mir keine Auskunft zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Penny eindeutig abgewiesen. Warte jetzt auf den Untersuchungsbericht,es sei denn ,Penny legt Widerspruch ein,so geht die Klage in eine höhere Instant.
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Beschluss Die Rewe hat Einspruch gegen den Bescheid des Landratsamt Sigmaringen eingelegt.23.06.2019 Das Verwaltun…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss
Datum
12. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
402,1 KB
1,3 MB
12,4 KB
Die Rewe hat Einspruch gegen den Bescheid des Landratsamt Sigmaringen eingelegt.23.06.2019 Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Einsprucham 08.07.19 nicht stattgegeben. Mal schauen ob wieder Rechtsmittel von der Firma eingelegt wird.
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Beschluss von 08.07.2019 Gegen diesen Beschluss legt der Penny-Markt Bad Saulgau Beschwerde ein.
Von
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss von 08.07.2019
Datum
24. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
183,4 KB
Gegen diesen Beschluss legt der Penny-Markt Bad Saulgau Beschwerde ein.
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über lebensmi…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
4. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
68,7 KB
Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen in Betrieben verlangen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss von12.2019
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss von12.2019
Datum
4. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort