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Kontrollbericht zu Penny Markt, Weiler-Simmerberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Penny Markt
Baum. Bufler-Str. 1
88171 Weiler-Simmerberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Lindau (Bodensee) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Penny Markt, Weiler-Simmerberg [#139624]
Datum
10. Mai 2019 10:34
An
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Penny Markt Baum. Bufler-Str. 1 88171 Weiler-Simmerberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Ihr Auskunftsersuchen gem. VIG in Bezug auf den Penny Markt in Weiler-Simmerberg Sehr geehrteAntragsteller/in mit…
Von
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen gem. VIG in Bezug auf den Penny Markt in Weiler-Simmerberg
Datum
21. Juni 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 05.06.2019 an die von Ihnen angegebene Adresse "Potsdamer Platz 57, 88179 Oberreute" (siehe Anlage) habe ich Sie darauf hingewiesen, dass das Lebensmittelunternehmen berechtigt ist, Ihre Angaben als Antragstellerin zu erfragen. Das Schreiben ist als unzustellbar (Empfänger nicht zu ermitteln) zurück gesandt worden. Inzwischen hat die REWE-Zentralfinanz eG - Riskmanagement - im Auftrag der Penny Markt GmbH die rechtliche Vertretung angezeigt und die Bekanntgabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift beantragt. Gerne gebe ich Ihnen bis kommenden Montag, den 24.06.2019, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen. Ansonsten besteht ein Rechtsanspruch auf Offenlegung Ihrer Daten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mai vom 21.06.2019 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass ein Schreiben an die …
Von
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Betreff
Kontrollbericht zu Penny Markt, Weiler-Simmerberg [#139624]
Datum
18. Juli 2019 16:26
Status
image001.png
6,7 KB
image002.jpg
4,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mai vom 21.06.2019 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass ein Schreiben an die von Ihnen angegebene Adresse "Potsdamer Platz 57, 88179 Oberreute" nicht zugestellt werden konnte. Die Adresse existiert nicht. Wenn Sie Ihre zustellfähige Anschrift für anstehende Entscheidungen in diesem Verfahren nicht angeben, kann der Antrag auf Informationserteilung abgelehnt werden. Ein wichtiger Grund für diese Forderung ist im Übrigen auch, dass der betr. Lebensmittelunternehmer ein Anrecht darauf hat zu erfahren, wer die Verbraucherinformation beantragt hat. Ich gebe Ihnen Zeit bis spätestens 25.07.2019, Ihre Anschrift mitzuteilen. Andernfalls werde ich Ihren Antrag ablehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Lindau (Bodensee)
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie meine avisierte Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung …
Von
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Betreff
Kontrollbericht zu Penny Markt, Weiler-Simmerberg [#139624] - Entscheidung im VIG-Verfahren
Datum
29. Juli 2019 13:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie meine avisierte Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Alexander Gehrlich Sicherheit, Gewerberecht, Katastrophenschutz [LRAL_Logo_4c] LANDRATSAMT LINDAU (BODENSEE) Bregenzer Straße 35 88131 Lindau (Bodensee) Zentrale: 08382 270-0 Telefon: 08382 270-240 Fax: 08382 270-253 mailto:<<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie: Diese E-Mail kann vertrauliche Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Jede Form der Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes fehlgeleiteter E-Mails ist unzulässig. #OSID|879DCA0EBAF64D8AAB8F2966BF17835B|1454117|OSID#
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