Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Peter Bade GmbH
Donaubogen 8
24539 Neumünster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

- Kontrolle 12.10.2020: 2 Beanstandungen
- Kontrolle 17.06.2021: keine Beanstandung
- Kontrolle 20.12.2021: keine Beanstandung

Bezüglich der Fax-Anfrage wurde der falsche Zeitraum beauskunftet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH [#233295]
Datum
19. November 2021 12:55
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Bade GmbH Donaubogen 8 24539 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233295/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH [#233295]
Datum
19. November 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Neumünster. Wir haben Ihre Anfrage – mit Ihrer Bitte einer postalischen Antwort - daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
7. Januar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
geschwärzt
378,8 KB
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH [#233295]
Datum
19. Januar 2022 10:56
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233295/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnun…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
26. Januar 2022
An
Stadt Neumünster
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Bade GmbH Donaubogen 8 24539 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH [#233295]
Datum
3. Februar 2022 17:58
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233295/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
4. Februar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH" vom 19.11.2021 (#233295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH [#233295]
Datum
2. März 2022 14:37
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH“ vom 19.11.2021 (#233295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233295/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH" vom 19.11.2021 (#233295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Peter Bade GmbH" vom 21.01.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Bescheid auf die Anfragen per FdS und die wegen Behördenuntätigkeit erforderliche Wiederholung per Fax über falsch…
Bescheid auf die Anfragen per FdS und die wegen Behördenuntätigkeit erforderliche Wiederholung per Fax über falschen Anfragezeitraum.
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Info über Datenweitergabe an den Betrieb.
Info über Datenweitergabe an den Betrieb.
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Auskunft: - Kontrolle 12.10.2020: 2 Beanstandungen - Kontrolle 17.06.2021: keine Beanstandung - Kontrolle 20.12.2…
Auskunft: - Kontrolle 12.10.2020: 2 Beanstandungen - Kontrolle 17.06.2021: keine Beanstandung - Kontrolle 20.12.2021: keine Beanstandung Bezüglich der Fax-Anfrage wurde der falsche Zeitraum beauskunftet.
<< Anfragesteller:in >>
Zeitraum Fax-Anfrage vom 26.01.2022 zu "Peter Bade GmbH, Donaubogen 8, 24539 Neumünster" [#233295] Sehr …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitraum Fax-Anfrage vom 26.01.2022 zu "Peter Bade GmbH, Donaubogen 8, 24539 Neumünster" [#233295]
Datum
13. Januar 2023 11:32
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Fax-Anfrage vom 26.01.2022 zu "Peter Bade GmbH, Donaubogen 8, 24539 Neumünster" haben Sie den falschen Zeitraum beauskunftet. Bitte senden Sie mir auch noch die weiter zurückliegenden Kontrollberichte zu. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 233295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233295/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
AW: Zeitraum Fax-Anfrage vom 26.01.2022 zu "Peter Bade GmbH, Donaubogen 8, 24539 Neumünster" [#233295] S…
Von
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Betreff
AW: Zeitraum Fax-Anfrage vom 26.01.2022 zu "Peter Bade GmbH, Donaubogen 8, 24539 Neumünster" [#233295]
Datum
16. Januar 2023 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 02.11.2022 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir Ihnen über die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen bezogen auf das Antragsdatum Auskunft geben werden sowie die dazugehörigen Kontrollberichte. Dieser Bescheid ist bereits rechtskräftig, da Sie kein Widerspruch dagegen eingelegt haben. Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 27.12.2022 mitgeteilt haben, wurden nur bei der Kontrolle vom 12.10.2020 Beanstandungen festgestellt, die nicht zulässige Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG sind. Aus diesem Grund haben wir Ihnen den entsprechenden Kontrollbericht übermittelt. Bei den begehrten Kontrollberichten zu den Kontrollen am 17.06.2021 und 20.12.2021 handelt es sich nicht um Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG, da im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden sind. Aus diesem Grund erfolgt keine Übersendung der entsprechenden Kontrollberichte. Eine Herausgabepflicht besteht hier nach dem VIG nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Anforderung Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnun…
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
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<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
16. Januar 2023
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Bade GmbH Donaubogen 8 24539 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Die in Ihrem Bescheid vom 02.11.2022 genannten Kontrollen sind nicht Bestandteil dieser Anfrage. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,